ProReal Europa 9 / 10 - Insolvenz in Eigenverwaltung der SC Finance Four

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Das Amtsgericht Offenbach hat den Antrag der SC Finance Four GmbH auf Insolvenz in Eigenverwaltung am 19. März 2024 angenommen und einen vorläufigen Sachwalter bestellt (Az.: 8 IN 170/24). Damit kann das insolvente Unternehmen nun versuchen, sich in eigener Regie mit Hilfe des Sachwalters zu sanieren. Betroffen sind auch die Anleger der Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10, denn deren Gelder sind als Darlehen an die SC Finance Four GmbH weitergereicht worden und stehen nun im Feuer.

Die SC Finance Four GmbH investierte die Anlegergelder in Bauprojekte des österreichischen Baukonzerns. Wie bekannt wurde, gab es bei verschiedenen Bauprojekten Schwierigkeiten, die dazu führten, dass die Finance Four GmbH Insolvenzantrag stellen musste.

Nun will sie in Eigenverwaltung das Ruder herumreißen. Dazu muss sie in den nächsten Wochen einen Insolvenzplan vorlegen, dem die Gläubiger zustimmen müssen. Dabei werden sich die Gläubiger voraussichtlich auf erhebliche finanzielle Einschnitte einstellen müssen. Zu den Gläubigern zählen auch die ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH, die die entsprechenden Schuldverschreibungen emittiert haben.

Beide Gesellschaften haben bereits angekündigt, dass die vollständige Rückzahlung des Darlehens durch die SC Finance Four gefährdet ist und somit auch die Anleger finanzielle Verluste befürchten müssen und die Zinszahlungen und Rückzahlung ihrer Schuldverschreibung nicht sichergestellt sind. Zum Totalverlust wird es voraussichtlich nicht kommen, mit welchen Verlusten die Anleger rechnen müssen, wird sich voraussichtlich zeigen, wenn die SC Finance Four GmbH den Insolvenzplan vorgelegt hat.

Scheitert die Insolvenz in Eigenverwaltung wird voraussichtlich ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet. „So oder so, die Anleger müssen in jedem Fall mit erheblichen Verlusten rechnen. Aufgrund des vereinbarten Nachrangs ihrer Forderungen müssen sie sich hinter allen anderen Gläubigern anstellen und drohen im Regelinsolvenzverfahren komplett leer auszugehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Anleger haben aber auch verschiedene rechtliche Möglichkeiten, sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. So kann geprüft werden, ob ihr Rangrücktritt überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das ist aufgrund intransparenter Klauseln für die Anleger häufig nicht der Fall. Zudem können auch Schadenersatzansprüche entstanden sein. Rechtsanwalt Seifert: „Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anlageberater auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären müssen. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht




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