Proven Oil Canada: Ausschüttungen werden von Fonds zurückgefordert

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Fonds von Proven Oil Canada sorgen für Aufregungen den Anlegern. Sie sollen ihre Ausschüttungen zurückzahlen. Dabei wird eine recht kurze Zahlungsfrist gesetzt. Die Anleger der Proven Oil Fonds müssen nun ein weiteres Mal mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen und sich entscheiden. Erst vor wenigen Monaten wurden die Öl- und Gasquellen der verschiedenen POC-Fonds in einer einzigen Gesellschaft zusammengeführt.

Für die betroffenen POC-Fonds-Anleger stellt sich nun die Frage, ob die Forderung der Fonds berechtigt ist oder nicht. Bei der Antwort spielen gesellschaftsrechtliche Aspekte, die Vertragstexte und auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Rolle. Denn das Gericht hat sich der Vergangenheit bereits mit (anders als bei den POC-Fonds begründeten) Rückforderungen auseinandersetzen müssen. Damals urteilte das Gericht, dass Ausschüttungen nicht in jedem Fall zurückbezahlt werden müssen. Es kommt vielmehr darauf an, ob was in den Vertragstexten geregelt ist und die konkrete Begründung für die Rückforderungen tragfähig ist. Eine generelle Regel, dass Ausschüttungen stets zurückzuzahlen sind, gibt es nicht. Anleger sollten daher nicht vorschnell die Ausschüttungen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt seit vielen Jahren geschädigte Kapitalanleger im Bereich geschlossener Fonds. Mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkt sowie einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist die Kanzlei hoch spezialisiert im Kapitalanlagerecht und bundesweit einer der führenden Kanzleien in diesem Bereich. In der Vergangenheit konnten für mehrere tausend Anleger positive Gerichtsurteile und außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden, mit dem die Anleger ihre Verluste kompensieren konnten. Auch bei der Rückforderung von Ausschüttungen vertritt die Kanzlei die Anleger unterschiedlicher geschlossener Fonds erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich.

Bezüglich der Proven Oil Fonds vertritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits zahlreiche Anleger und ist mit der Materie befasst. Daher bietet die Kanzlei nunmehr aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit und aufgrund der gesetzten Frist eine kostenlose Erstberatung der betroffenen Anleger an.


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