Ralf Heyl muss Schadensersatz wegen SCHUFA-Eintrag zahlen

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Ralf Heyl macht als Rechtsanwalt alte Forderungen der Deutsche Postbank AG geltend und behauptet, die Forderungen seien ihm abgetreten worden. Wer als Verbraucher nicht zahlt, wird oft verklagt. Gerne beantragt Heyl auch Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide. Gerichtsvollzieher können dann die Forderung für Ralf Heyl 30 Jahre lang eintreiben. 

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat zahlreiche Verbraucher gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl vertreten. Wir haben alte Vollstreckungstitel wegbekommen, weil die Zustellung an Orten erfolgte, an denen sich die Verbraucher nachweislich nicht aufhielten und zahlreiche Gerichtsverfahren für unsere Mandanten gegen Rechtsanwalt Heyl geführt.

In mehreren Gerichtsverfahren hat Rechtsanwalt seine Klagen zurückgenommen. In anderen Gerichtsverfahren hat Rechtsanwalt Ralf Heyl verloren. Da wir wollen, dass Verbraucher professionell und gut vertreten werden und sich das Wissen verbreitet, wie man sich gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl wehren kann, veröffentlichen wir erstrittene Urteile und werden die folgende Liste regelmäßig ergänzen:

Heyl nahm zudem in mehreren weiteren Fällen von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte die Klagen nach Hinweisen des Gerichts zurück, weil das Gericht diese als unbegründet bzw. unschlüssig ansah.

Schadensersatz bei unberechtigtem SCHUFA-Eintrag

Erfolgt bei einem Verbraucher ein negativer SCHUFA-Eintrag, der nicht gerechtfertigt ist, kann dies Schadensersatzforderungen auslösen. Das Landgericht Darmstadt, Urteil vom 03.11.2021, Az. 2 O 220/19 hat nun entschieden, dass Rechtsanwalt Ralf Heyl Schadensersatz an einen Verbraucher zahlen muss, der eine bestrittene Forderung trotzdem bei der SCHUFA meldete und einen negativen Eintrag veranlasste.

Ralf Heyl muss nun die anwaltlichen Kosten übernehmen, die durch die Entfernung des SCHUFA-Eintrages entstanden sind. Das Gerichtsverfahren zeigt, dass Verbraucher einen SCHUFA-Eintrag nicht einfach hinnehmen müssen und sich dagegen erfolgreich wehren können.

Das Problem mit negativen SCHUFA-Einträgen

Viele Verbraucher leiden unter negativen SCHUFA-Einträgen. Bei einem negativen SCHUFA-Eintrag ist die Anmietung einer Wohnung meist nicht möglich, Ratenkredite werden verweigert, die Hausbank kündigt plötzlich die Kreditkarte und den Dispokredit und der Kauf einer Immobilie kann daran scheitern.

Einige Gläubiger nutzen das aus und setzen Verbraucher durch die negativen SCHUFA-Einträge gezielt unter Druck. Verbraucher erfahren davon oft nur zufällig zum Beispiel durch ihre Hausbank oder bei einer Kreditanfrage.

Negative SCHUFA-Einträge nicht immer gerechtfertigt

Nicht jeder Eintrag bei der SCHUFA ist gerechtfertigt. Verbraucher kommen aber selbst oft nicht weiter, wenn sie eine Entfernung der SCHUFA-Einträge verlangen. Sie werden hin und her verwiesen, ohne dass etwas passiert. Daher brauchen Verbraucher in der Regel anwaltliche Unterstützung, um zeitnah zu klären, wie sie SCHUFA-Einträge überprüfen  und ihre Rechte auf Entfernung von SCHUFA-Einträgen durchsetzen können.

Wie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Betroffenen helfen kann

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat jahrelange Erfahrung mit negativen SCHUFA-Einträgen und unberechtigten Forderungen. 

Wir helfen Ihnen bei der Klärung der Einträge und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Entfernung von negativen SCHUFA-Einträgen, damit Sie wieder handlungsfähig sind.

Auch wenn SCHUFA-Einträge gerechtfertigt sind, gibt es Möglichkeiten zu helfen. Wir beraten Sie, wie man die negativen Folgen beseitigen bzw. abmildern kann und führen für Sie die Verhandlungen mit den Gläubigern.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hilft betroffenen Verbrauchern und Unternehmern bundesweit.

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Foto(s): Achim Tiffe


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