Rechnungen und Zahlungsaufforderungen der Suchmaschinen Service GmbH wegen vermeintlicher Vertragsverlängerungen

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Wir befassen uns aktuell mit Fällen, in denen Mandanten unerwartete Zahlungsaufforderungen von der Suchmaschinen Service GmbH für angebliche IT-Dienstleistungen, wie die Erstellung von Firmenwebseiten oder SEO-Optimierungen, zwischen 3.000 € und 6.000 € erhalten haben. Diese Mandanten, alles Gewerbetreibende und Unternehmer, berichten von irreführenden Anrufen der Firma, die einen bestehenden und sich automatisch verlängernden Vertrag suggerieren. Unsere bisherige Strategie besteht darin, diese Forderungen abzulehnen und juristische Gestaltungsrechte wie Kündigung und Anfechtung zu nutzen. Wir haben zudem Bedenken bezüglich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Suchmaschinen Service GmbH. Betroffenen bieten wir unsere kostenlose Ersteinschätzung an und vertreten ihre Interessen bundesweit. Kontaktieren Sie uns bei ähnlichen Anschreiben unter ra@kanzlei-heidicker.de oder telefonisch unter 02307/1706-2.

Aktuell sind wir mit mehreren Mandaten betraut, in denen unsere Mandanten Zahlungsaufforderungen der Suchmaschinen Service GmbH aus Kleve erhalten haben.


Bei den uns vorliegenden Rechnungen handelt es sich um solche, welche Beträge zwischen 3.000,00 € sowie 6.000,00 € für vermeintliche IT-Dienstleistungen ausweisen. Hierbei geht es vor allen Dingen um die Erstellung von Firmenwebseiten/Datenprüfungen sowie vermeintliche Serviceleistungen wie Onpage-, Onsite-, Offsite- Optimierungen.


Was der Hintergrund dieser Rechnungen?


Die von uns vertretenden Mandanten – allesamt Gewerbetreibende und Unternehmer – berichten, dass sie plötzlich und aus dem Nichts mit einem Anruf der Suchmaschinen Service GmbH konfrontiert waren. Im Rahmen dieser Anrufe wurde dem Gesprächspartner suggeriert, dass bereits ein Vertrag mit der Suchmaschinen Service GmbH bestünde und dieser sich zwischenzeitlich verlängert habe. Man könne dem vermeintlichen Vertragspartner sodann ein Angebot unterbreiten, wonach die weitere Vertragslaufzeit erheblich günstiger angeboten werden würde. Es erfolgten auch Aufnahmen der Gespräche.


Die von uns vertretenden Mandanten haben sich im Nachgang naturgemäß sodann in erheblicher Weise getäuscht gefühlt. Dies gilt umso mehr, als die geltend gemachten Forderungen unheimlich hoch erscheinen. Die von uns vertretenden Mandanten haben sodann feststellen müssen, dass es noch nie ein Vertragsverhältnis zu der Suchmaschinen Service GmbH gegeben hat, sodass hier ein erhebliches Täuschungspotenzial den Angelegenheiten inne liegen könnte.


Wie ist mit diesem Aufforderungsschreiben umzugehen?


Wir haben bisher die geltend gemachten Forderungen für unsere Mandantschaft konsequent zurückgewiesen. Es gilt hier durch das BGB zur Verfügung gestellte Gestaltungsrechte wie Kündigung, Anfechtung etc. geltend zu machen.


Des Weiteren bestehen im Hinblick auf das Vorgehen der Suchmaschinen Service GmbH erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sodass auch diese Aspekte durchaus zum Gegenstand einer erfolgreichen Verteidigung gemacht werden können.


Sollten auch Sie eine derartige Aufforderung erhalten haben, bieten wir Ihnen an, dass Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Wir vertreten Ihre Interessen insoweit bundesweit und sind uns ganz sicher, dass wir auch Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen können. Gerne schicken Sie uns die Ihnen zugegangene Rechnung/Schreiben an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unmittelbar unter 02307/1706-2 an.




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