Reform der betriebliche Altersvorsorge: Zielrente kommt

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Ein gutes und vor allem arbeitsfreies Leben im Alter – nicht nur ein brisantes Thema für jeden Bundestagswahlkampf, sondern Wunsch und Ziel wohl jedes hart arbeitenden Menschen.

Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge

Die Versorgung im Alter in der Bundesrepublik basiert – bildlich gesprochen – auf einem Drei-Säulen-Modell. Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge soll hier die betriebliche Altersvorsorge (BAV) helfen, Arbeitnehmern ein auskömmliches Leben im Ruhestand zu ermöglichen.

Reform der betrieblichen Altersvorsorge

Bei der BAV soll es nun nach dem Willen des Gesetzgebers zu tiefgreifenden Veränderungen kommen. Ab 2018 sollen die Tarifvertragsparteien eine völlig neue Form der Betriebsrente als reine Beitragszusage ohne Haftung des Arbeitgebers vereinbaren dürfen. Bisher ist dies nicht möglich, da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht nur Beiträge, sondern eine Versorgungsleistung im Alter versprechen muss.

Versicherer sitzen in den Startlöchern

Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag haben die Lebensversicherer der Barmenia, DeBeKa, Gothaer, HUK-COBURG und Die Stuttgarter die Bildung eines Konsortiums namens „Das Rentenwerk“ angekündigt. Dies kann man durchaus als Kampfansage an die großen Spieler auf dem Betriebsrentenmarkt wie der Allianz, Ergo, Swiss-Life und der R+V auffassen.

Zielrente ohne Versorgungsgarantie

Mit Einführung dieser sog. Zielrente soll die BAV weiter gefördert und ausgebaut werden. Bei der Zielrente trägt allerdings erstmals der Arbeitnehmer das Risiko, dass sich mit den Beiträgen nicht das angestrebte Betriebsrentenniveau erwirtschaften lässt. Es bleibt abzuwarten, ob die Reform sich in der Praxis bewähren wird oder sich als „Pferdefuß“ für die Arbeitnehmer erweisen wird. Insofern sollten Arbeitgeber weiterhin im Interesse ihrer Arbeitnehmer genau prüfen, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge für ihre Arbeitnehmer die beste ist.

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