Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

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Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GEG) veröffentlicht. Hierin ist u.a. eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale sowie der Ehrenamtspauschale vorgesehen.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Das Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz soll dazu beitragen, das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern. Dadurch wird es den steuerbegünstigten Organisationen und den ehrenamtlich Tätigen möglich, ihre gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe noch besser wahrzunehmen.

Geplante Änderungen in der Abgabenordnung:

  • Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage
  • Gesetzliche Regelung einer Wiederbeschaffungsrücklage
  • Verlängerung der Frist für die Verwendung ideeller Mittel
  • Festlegung des Zeitraums für die Rücklagenzuführung
  • Verlängerung der Frist für Vermögenszuführungen aus Erträgen bei neu gegründeten Stiftungen
  • Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
  • Gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Geplante Änderungen bei der Einkommensteuer:

  • Entschärfung der Haftung der ehrenamtlich Tätigen
  • Erhöhung der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) und § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale)

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