Regelbedarf nach Düsseldorfer Tabelle muss nicht nachgewiesen werden

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1. Regelbedarf


In welcher Höhe ein Unterhaltspflichtiger seinem Kind Unterhalt zu zahlen hat, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend für die Höhe des Unterhalts sind mehrere Kriterien: das Alter des Kindes, die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens des Unterhaltsverpflichteten und die Zahl der Unterhaltsberechtigten, denen der Unterhaltsverpflichtete Unterhalt zu leisten hat, sowie eventuelles Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Kindes.


Bei den in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Unterhaltsbeträgen handelt es sich um den sogenannten Regelbedarf. Dieser steht im Gegensatz zum Mehrbedarf und zum Sonderbedarf.



2. Mehrbedarf


Mehrbedarf ist ein Zusatzbedarf in Form von regelmäßig anfallenden Kosten, die die üblichen Kosten zum Lebensbedarf übersteigen und daher nicht in den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind. Begehrt der Unterhaltsberechtigten neben der Zahlung des Kindesunterhalts auch Zahlung von Mehrbedarf, so hat der Unterhaltsberechtigte den Mehrbedarf nachzuweisen.



3. Sonderbedarf


Sonderbedarf ist ebenfalls ein Zusatzbedarf allerdings in Form von unregelmäßig und außerordentlich hohen Kosten, die überraschend anfallen und der Höhe nach für das unterhaltsberechtigte Kind so nicht vorhersehbar waren. Da der Sonderbedarf plötzlich auftritt, muss er nicht aus den laufenden Unterhaltszahlungen bezahlt werden, denn er kann aufgrund seines plötzlichen Auftretens auch nicht aus dem Unterhalt angespart werden.


Der Regelbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle muss jedoch im Gegensatz zum Mehrbedarf oder zum Sonderbedarf oder wenn das unterhaltsberechtigte Kind einen höheren Bedarf als 200 % des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle begehrt (also über die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle hinaus), nicht konkret nachgewiesen werden.



4. Ableitung vom elterlichen Lebensstil


Unterhaltsberechtigte Kinder leiten ihren Lebensstil von ihren Eltern ab. Der sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebende Unterhalt orientiert sich an dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten im Verhältnis zum elterlichen Einkommen.


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