Reisebuchungen über das Internet

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Die Vertragsanbahnung

Dem Internetauftritt sollte eindeutig zu entnehmen sein, wer die angebotene Reiseleistung erbringt und für eventuelle Mängel haftet. Als Kunde müssen Sie nicht nur wissen, an wen Sie sich bei Fragen und Reklamationen wenden können. Je nachdem, ob Sie es mit einem Veranstalter in Deutschland oder einem Vertragspartner im Ausland zu tun haben, ist es unterschiedlich  schwierig, Ansprüche durchzusetzen. Wird zum Beispiel ein Ferienhaus im Ausland über einen deutschen online-Anbieter nur vermittelt, wird der Hauseigentümer der Vertragspartner. hat dieser seinen Sitz ebenfalls im Ausland, unterliegt der vertrag dem Recht des Landes, in dem das Ferienhaus liegt. Recht im Ausland durchzusetzen, ist wesentlich schwieriger, aufwändiger und teurer als im Inland und lohnt sich wegen mangelhafter Reiseleistungen in der Regel nicht. Ist der Anbieter des Ferienhauses jedoch ein Reiseveranstalter in Deutschland, wird er der Vertragspartner- mit allen Rechten  und Pflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob er sich als " Vermittler" bezeichnet.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auch wenn die Reiseleistungen über den Vermittler gebucht werden, sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) des Reiseveranstalters, der Fluggesellschaft oder der Unterkunft vollständig mitgeteilt werden und einfach aufzufinden sein. Am besten geschieht dies durch einen Link zum vollständigen Wortlaut der AGB, bevor Sie diese durch Anklicken anerkennen müssen.


Die Unterkunft

Für Pauschalreisen, die im Internet angeboten werden, gelten dieselben Anforderungen wie an einen gedruckten Reisekatalog. Die wesentlichen Merkmale müssen genannt sein. hierzu gehören unter anderem das Reiseziel, Unterbringung und Verpflegung, Reiseroute, Transportmittel, Reisepreis, Pass-und Visumserfordernisse sowie die vorgeschriebenen Impfungen. je mehr Einzelheiten sie über ein  Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung bereits vor der Buchung erfahren, umso leichter können Sie auch bei einzeln gebuchten Unterkünften beurteilen, ob das Angebot für  Sie in Frage kommt und Sie später am Urlaubsort das vorfinden, was Sie vertraglich vereinbart haben. Drucken Sie die wesentlichen Informationen vollständig aus Sämtliche relevanten Webseiten eines Online-Anbieters sollen für den Nutzer problemlos und in guter Qualität auszudrucken sein. bei allen Rückfragen, Umbuchungen, Reklamationen oder auch Rechtsstreitigkeiten ist es unerlässlich, dass Sie die wesentlichen vereinbarten Eckdaten der Reise nachweisen können.


 Der Vertragspartner

Achten Sie auf deutliche Kennzeichnung des Anbieters. Als Anbieter von Reiseleistungen können Reiseveranstalter, Eigentümer von Unterkünften oder Fluggesellschaften auftreten. Aber auch Reisevermittler bieten Reiseleistungen an. In jedem Fall sollten der Name, die Rechtsform des Unternehmens, z. B. GmbH, der Name des Vertretungsberechtigten, die vollständige Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und die Handelsregisternummer angegeben sein. Ist der Anbieter ein Reisevermittler, müssen zusätzlich die vollständigen Daten des Unternehmens bekannt gegeben werden, welches die jeweilige Leistung erbringt. Der (angehende) Kunde sollte selbstverständlich in seiner Muttersprache mit dem Anbieter in Kontakt treten können. Sämtliche Angaben sollten leicht aufzufinden, gut lesbar und auch bequem auszudrucken sein.


Der Reisepreis

Grundsätzlich sind von den Anbietern Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer und Kosten für die vereinbarten und alle obligatorischen Nebenleistungen anzugeben, Sonderkonditionen, Ermäßigungen oder Spezialangebote müssen in die Preisberechnung einfließen. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel beim Angebot von Ferienwohnungen für Zusatzleistungen wie die Endreinigung. Die Kosten für die mögliche Sonder- oder Zusatzleistungen müssen beziffert werden. Und Schließlich ist anzugeben, wann die Zahlung oder Teilzahlungen zu leisten sind.


Datenschutz

Bevor Sie ihren Namen, ihre Adresse und weitere persönliche daten angeben, müssen Sie sich über Art, Umfang, Ort und Zweck der Datenerhebung, -Verarbeitung und -Nutzung informieren können. Diese Informationen müssen leicht zu finden und auszudrucken sein. Es dürfen nur Daten erhoben werden, die in einem direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Buchung stehen. Möchte der Anbieter mehr von Ihnen erfahren, muss er Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um freiwillige Angaben handelt. Im Zweifel lassen Sie die Eingabefelder besser leer.

 

 



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