Richtiges Verhalten bei einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Zuständig für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrnes sind das Finanzamt, das Hauptzollamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkassen. Fast immer  führt die Ermittlungen die Abteilung für Steuerfahndung des zuständigen Finanzamtes. Nur wenn das Verfahren besonders umfangreich ist, wird die Hilfe der Staatsanwaltschaft in Anspruch genommen.

Zu Beginn muss noch nicht sicher feststehen, dass eine Steuerhinterziehung begangen wurde, es reicht aber aus, dass dieses als wahrscheinlich erscheint.  Aus Sicht der ermittelnden Behörde muss aufgrund dieser Tatsachen die Möglichkeit bestehen, dass eine Steuerstraftat begangen wurde.

Häufig sind anonyme Anzeigen der Ausgangspunkt solcher Verfahren oder bei der Betriebsprüfung festgestellte Unregelmäßigkeiten. 

Der Betroffene erfährt meist erst im Rahmen einer Hausdurchsuchung von der Einleitung des Verfahrens. Besonders in dieser Stresssituation werden spontane Äußerungen gemacht, die im späteren Verfahren fast immer zu Lasten des Betroffenen ausgelegt werden.

Daher muss von Anfang an gelten, dass gegenüber den Ermittlungsbehörden geschwiegen wird. Die Verteidigung sollte einem erfahrenen Verteidiger übertragen werden, der als erstes Akteneinsicht beantragt und auf deren Grundlage die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernimmt.

Dabei gibt es zwei Stoßrichtungen. Einerseits das reine steuerrechtliche Verfahren. Hier muss nachgewiesen werden, dass es die behaupteten Steuerschulden gar nicht oder nicht in dieser Höhe gibt. Auffällig ist dabei fast immer, wie pauschal häufig die vermeintlichen Steuerschulden begründet werden. 

Trotzdem werden sehr schnell Kontopfändungen und Einziehungen angeordnet, gegen welche sofort Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Die hier drohenden Konsequenzen, hohe Nachzahlungen samt Zinsen und Säumniszuschlägen, können eine viel größerer Gefahr für die wirtschaftliche Existenz sein, als die eigentliche Bestrafung.

Der zweite Strang ist das strafrechtliche Verfahren. In diesem geht es um die Frage, wie die Hinterziehung bestraft werden soll.

Beide sind eng verbunden, jedoch müssen im steuerrechtlichen Verfahren meist Umstände benannt und erklärt werden, was im strafrechtlichen Verfahren vermieden werden sollte.

Welche Strategie konkret gewählt wird, ist dabei aber immer von den Umständen des Einzelfalles abhängig.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren und hat bisher bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung konnte durch entsprechende Zahlungsvereinbarungen das wirtschaftliche Überleben der Betroffenen gesichert werden.

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus.

Die anwaltliche Ersteinschätzung des Sachverhalts ist kostenlos und begründet für Sie keinerlei Verpflichtung.

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