Routenänderungen von Kreuzfahrten wegen des Ukraine-Krieges: Muss ich das hinnehmen?

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Infolge des Ukraine-Krieges werden russische sowie umliegende europäische Häfen von Kreuzfahrtschiffen nicht mehr angesteuert.

Für die Reisegäste, die sich auf St. Petersburg, Tallinn oder Helsinki, gefreut haben, ist das ärgerlich, weil gerade diese Häfen regelmäßig Höhepunkte der Reisen darstellen. 

TUI Crusises GmbH, AIDA oder A-Rosa ändern die Häfen. Was kann ich tun?

Leistungsänderungen sind unzulässig, wenn die Pauschalreise nur unter erheblicher Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen in Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB angeboten werden kann (dazu auch AG Hannover, Urteil vom 4. April 2014; AZ: 427 C 12639).

Wenn Häfen wie St. Petersburg, Helsinki oder Tallinn nicht mehr angefahren werden, so dürfte es sich dabei um wesentliche Vertragsänderungen handeln.  

Verbraucher sollten Rücktrittsrecht prüfen lassen. 

Liegt eine wesentlische Leistungsänderung vor, so kann der Verbraucher kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann dann keine Stornogebühren verlangen und muss geleistete Anzahlungen zurückerstatten. 

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt empfiehlt betroffenen Reisegästen, die ihnen zustehenden Rechte von einem versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen: "Ratsam ist es, wenn Sie bereits vor Erklärung des Rücktritts von uns prüfen lassen, ob Sie auch kostenlos zurücktreten können." 

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Eckardt hat bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich gegen Fluss- und Hochseekreuzfahrtanbieter geführt und setzt auch gerne Ihre Ansprüche durch.




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