Rückabwicklung von Dieselfahrzeugen über Darlehenswiderrruf

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Wer sein Dieselfahrzeug über einen Bankkredit finanziert hat, der ihm zudem noch vom Verkäufer des Wagens gleich mit angeboten wurde, der kann seinen Kauf durch einen Widerruf des Darlehens rückabwickeln. Voraussetzung ist eine fehlerhafte Widerrufsinformation im Darlehensvertrag oder das Fehlen von erforderlichen Pflichtangaben, was erfahrene Bankrechtsanwälte schnell erkennen können.

In einer solchen Konstellation ist das regelmäßig der einfachste und günstigste Weg, sich von seinem Diesel zu trennen, sofern dieser auch etwa vom Abgasskandal betroffen ist.

Denn nach § 358 Abs. 2 BGB führt der Widerruf eines verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags auch zum Widerruf des finanzierten Kaufvertrags.

Je nach Zeitpunkt des Vertrags (ab dem 13.06.2014) muss der Kunde dabei noch nicht einmal Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer leisten, anderenfalls muss er einen der Fahrleistung entsprechenden Ausgleich im Rahmen der Abwicklung leisten. Natürlich werden betroffene Banken hier angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Konsequenten erheblichen Widerstand leisten, sodass Unterstützung durch einen qualifizierten Anwalt mit Spezialisierung im Bankrecht erforderlich ist.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung die Widerruflichkeit Ihres Vertrags.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Immobiliardarlehensverträgen gelistet.

www.widerruf-durchsetzen.de

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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