Rückforderung von Geschenken durch Schwiegereltern und Verjährung (OLG Köln)
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Auch die Eltern/Schwiegereltern können in den Rosen- und Finanzkrieg nach Ehescheidung ihres - erwachsenen - Kindes eingreifen; sie müssen sich aber beeilen, wenn de Scheidungsbeschluss ergangen ist:
(OLG Köln 20.08.2012 - 4 UF 99/12:
Machen Schwiegereltern Rückforderungsansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage für an Schwiegerkinder gemachte unentgeltliche Zuwendungen geltend, beginnt der Zeitpunkt der Lauf der dreijährigen Verjährung spätestens mit der rechtskräftiger Scheidung der Ehe von Kind und Schwiegerkind.
RA Lehnert
Kanzlei Lehnert Rechtsanwalt
0911 500091
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