Rückruf Porsche Cayenne ALA9 – Schadenersatz im Abgasskandal

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Porsche hat sich inzwischen von der Produktion von Dieselmodellen verabschiedet. Der Abgasskandal verfolgt den Sportwagenbauer aber nach wie vor. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) muss Porsche Modelle des Cayenne der Baujahre 2015 bis 2017 zurückrufen. Grund für den Rückruf unter dem Code ALA9 ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. 

Wie das KBA am 2. September 2020 mitteilte, sind von dem erneuten Rückruf insgesamt rund 7.000 Porsche Cayenne betroffen. Etwa die Hälfte davon ist im Deutschland zugelassen. Die unzulässige Abschalteinrichtung muss bei den Modellen entfernt werden. Dazu wird das DME-Steuergerät neu programmiert. 


Unzulässige Abschalteinrichtungen beim Porsche Cayenne, Macan und Panamera


Für Porsche ist es nicht der erste Rückruf im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Neben dem Cayenne sind auch Dieselmodelle des Macan und Panamera betroffen. Da es sich um verpflichtende Rückrufe durch das KBA handelt, sind die Fahrzeughalter verpflichtet, dem Rückruf nachzukommen, da ansonsten die Zwangsstilllegung der Fahrzeuge droht. Welche Auswirkungen ein Software-Update langfristig auf den Motor hat, beispielsweise auf Leistung, Verschleiß oder Verbrauch, ist allerdings völlig ungewiss. Zudem bringt die Betroffenheit im Abgasskandal auch einen Wertverlust der Fahrzeuge mit sich. 

Betroffene Porsche-Käufer müssen sich allerdings nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben Porsche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verurteilt, darunter auch das Oberlandesgericht Düsseldorf.

 

OLG Düsseldorf spricht Schadenersatz zu – Az.: 13 U 81/19

 

Das OLG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 30. Januar 2020, dass Porsche sich schadenersatzpflichtig gemacht hat(Az.: 13 U 81/19). In dem Fall ging es um einen Porsche Cayenne mit 3,0 Liter V6 TDI-Motor. Nach dem Rückruf durch das KBA hatte der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt. Seine Klage hatte Erfolg. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Auch wenn der Motor in dem Cayenne von der Konzernschwester Audi gebaut wurde, habe Porsche sich durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadenersatzpflichtig gemacht, so das OLG. 

Der BGH hat im Abgasskandal bereits entschieden, dass VW sich grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Dabei ging es allerdings um Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor EA 189. „Die BGH-Rechtsprechung lässt sich aber auch auf die größeren Motoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 mit drei Liter Hubraum und mehr übertragen. Auch hier wurden die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und haben daher Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Rechtsanwalt Patrick Balduin.

 

Auch zahlreiche Audi-Modelle betroffen

 

Die Chancen auf Schadenersatz sind noch weiter gestiegen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur in ganz engem Rahmen zulässig seien. 

Die größeren Dieselmotoren ab 3 Liter Hubraum kamen nicht nur in den Porsche-Modellen Cayenne, Macan und Panamera zum Einsatz, sondern wurden auch in zahlreichen Audi-Modellen vom A4 bis A8 und Q7 verwendet. 

Die Kanzlei Balduin & Partner ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet vom Abgasskandal geschädigten Autokäufern eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an.



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