Rückrufaktion bei Opel Insignia, Astra, Corsa mit Dieselmotor

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Der Dieselskandal zieht auch bei dem deutschen Fahrzeughersteller Opel immer weitere Kreise. Nun werden etliche Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia zurückgerufen, weil auch Opel Dieselmotoren manipulierte. 

Dies geht aus einer Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 17. Februar 2022 hervor. Betroffen sind Modelle mit 1,3 und 1,6 Liter Dieselmotoren, welche zwischen den Jahren 2013 bis 2018 fabriziert wurden. Der Herstellercode zur Aktion lautet E222115640 (22-C-013).

Die Kernpunkte:

  • Opel ruft weltweit mehr als 400000 Fahrzeuge aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück
  • Die Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand für sauber befunden wird
  • Der Autobauer bietet nun ein Software-Update an, welches das Problem lösen soll. Es können jedoch Folgeprobleme für die Motorleistung des Fahrzeugs entstehen
  • Betroffene Autobesitzer haben aufgrund eines massiven Wertverlustes Schadensersatzansprüche
  • Leasingnehmer können ebenfalls Ansprüche anmelden

Weshalb werden die Modelle von Opel zurückgerufen?

Im Jahre 2015 kam der Abgasskandal auch bei dem Autohersteller aus Rüsselsheim an. Das Kraftfahrt-Bundesamt fand seitdem immer wieder unzulässige Abschalteinrichtungen, welche die Fahrzeuge sauberer erscheinen lassen als sie es in Wirklichkeit sind.

Die Einrichtung hat massive Auswirkungen auf die Motorsteuerung, welche wiederum die Effizienz des Katalysators mitbestimmt. Bei dem System von Opel handelt es sich um das sogenannte „defeat device“, welches bereits bei einer Vielzahl von anderen Herstellern verbaut wurde.

Bei dem Abgastest angekommen, erkennt das Fahrzeug, dass es sich auf einem Prüfstand befindet. Dies gelingt durch einen Algorithmus, welcher Informationen über das Lenkverhalten und die Laufdauer des Motors auswertet. Ist der Wagen einem Abgastest unterzogen, so wird die Abgasreinigung eingeschaltet, was zu einer Einhaltung der Emissionswerte führt. 

Bei normalem Fahrbetrieb wird die Abgasreinigung wiederrum abgeschaltet. Bis zum heutigen Tage wurden bereits fünf dieser illegalen Abschalteinrichtungen entdeckt. Nach Aussage des Bundesverkehrsministeriums, sollen gerade einmal 70 Prozent der notwendigen Updates durchgeführt worden sein. 

Am 17. Februar 2022 wurde erneut ein Rückruf bekanntgegeben, welcher unter der Rückrufnummer 011422 läuft. Auch hierbei geht es um die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung. Der Autobauer hat in der Vergangenheit oft behauptet, dass die Anschuldigungen in Bezug auf die Abschalteinrichtungen falsch seien. In Deutschland sind mehr als 74000 Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia betroffen.

Der Autobauer bietet mittlerweile ein Software-Update an, welches die gravierende Täuschung beheben soll. Betroffene Fahrzeugnutzer sollen sich mit einer Vertragswerkstatt in Verbindung setzen. Es gibt jedoch einige Gründe, weshalb die Durchführung eines solchen Updates kritisch gesehen werden sollte.

Welche Folgen hat der Rückruf für betroffenen Fahrzeugbesitzer?

Betroffene Fahrzeugbesitzer werden sich nun fragen, ob mit weiteren schweren Folgeschäden zu rechnen ist. In der Tat ist es in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass die Software-Updates erhebliche Schäden an den Komponenten der Fahrzeuge hervorgerufen haben. 

So kommt es beispielsweise zu negativen Auswirkungen bzgl. der Motorleistung, des Verbrauchs und dem Fahrverhalten. Darüber hinaus können die betroffenen Modelle nur schwierig weiterveräußert werden, da mit einem hohen Wertverlust zu rechnen ist. 

Auch ein Fahrverbot ist nicht ausgeschlossen. So ist zunächst einmal von der Durchführung eines Software-Update abzuraten, zumal die letzten Jahre gezeigt haben, dass eine Vielzahl der Gerichte hinter den Verbrauchern steht. 

Betroffene Käufer sollten aus den genannten Gründen in Erwägung ziehen, ihre Rechte gegenüber Opel durchzusetzen, damit das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

Welche Rechte haben die betroffenen Opel Fahrer?

Die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung stellt einen erheblichen Mangel für Ihr Fahrzeug dar. Daraus folgt, dass die betroffenen Käufer ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten geltend machen können. 

Sie müssen allerdings darauf achten, ob die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Für Neuwagen beträgt diese zwei Jahre. In Fällen vom Abgasskandal liegt jedoch häufig eine arglistige Täuschung vor, weshalb der Anspruch erst nach drei Jahren ab Kenntniserlangung über die Abschalteinrichtung verjährt.

Gewährleistungsrechte gegen den Autohändler

Sollte auch Ihr Fahrzeug von dem Dieselskandal bei Opel betroffen sein, so sollten Sie Gewährleistungsansprüche durch uns prüfen lassen.

Zunächst müssen Sie dem Verkäufer die Chance für eine Nachbesserung einräumen, welche die Reparatur, bzw. die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs umfasst. 

Um eine Nachbesserung auf den Weg zu bringen, müssen Sie dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist setzen. Üblicherweise beträgt diese 14 Tage. Lässt der Verkäufer die Frist verstreichen, ohne die Reparatur vorzunehmen oder verweigert er gar die Nachbesserung, so können Sie mit anwaltlicher Hilfe von dem Kaufvertrag zurücktreten oder ggf. den Kaufpreis des Fahrzeuges mindern.

Das Fahrzeug wird in der Folge zurückgegeben und der Kaufpreis wird abzüglich eines Nutzungsvorteils zurückgezahlt. Auch Leasingnehmer müssen sich mit dem Update nicht zufriedengeben und könne ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.

Rückgabe an Hersteller wegen vorsätzlich sittenwidriger Täuschung, § 826 BGB

Die Fahrzeugrückgabe könnte auch über den § 826 BGB möglich sein. Stellt sich im Laufe eines Gerichtsprozesses heraus, dass Opel von der illegalen Abschalteinrichtung in Kenntnis war, so liegt eine arglistige Täuschung vor. Auch der Tatbestand des § 826 BGB verjährt erst nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in welchem Sie von der Abschalteinrichtung Kenntnis genommen haben. Unsere Anwälte können die Kenntnis über eine Täuschung oftmals gut einschätzen.

Schadensersatzanspruch gegen Opel direkt

Zu den bereits genannten Rechten kommt, dass Sie hohe Schadensersatzansprüche von Opel fordern können. Um sich auf die Ansprüche berufen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen dürfen Sie das Fahrzeug vor nicht länger als 10 Jahren gekauft haben. Hinzu kommt, dass Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Entschädigung von Opel bekommen haben dürfen.

Welche Modelle sind betroffen?

Das aktuelle Rückrufschreiben umfasst folgende Opel-Modelle.

  • Corsa
  • Corsa (Van)
  • Astra (Stufenheck)
  • Astra Sports Tourer
  • Astra GTC
  • Astra Notchback
  • Astra (Van)
  • Astra +
  • Astra Sports Tourer
  • Astra Sports Tourer +
  • Insignia

Die Rechtsprechung zeigt, dass die Gerichte auf der Seite der Kläger stehen, wenn Autos manipuliert werden.

Wir prüfen unverbindlich und kostenfrei, ob auch Ihr Opel vom Dieselskandal betroffen ist und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

Foto(s): Balduin & Partner

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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