S-Prämiensparen flexibel: Sparkasse Zwickau will Verträge beenden

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Laut einer Meldung der Freien Presse vom 20.06.2017 drängt die Sparkasse Zwickau offenbar Kunden, bestehende Prämiensparverträge aufzulösen. Die Verbraucherzentrale Sachsen erhalte nach eigenen Angaben seit Wochen Zulauf von „verärgerten Kunden“ und habe schon mehr als 250 Beratungen zu diesem Thema durchgeführt.

Auch bei uns haben sich mittlerweile mehrere Kunden der Sparkasse Zwickau gemeldet und uns bestätigt, dass die Sparkasse ihnen angekündigt hat, ihre Prämiensparverträge zu kündigen, wenn sie diese nicht freiwillig auflösen bzw. das Auflösungsangebot der Sparkasse annehmen.

Die Sparkasse Zwickau wollte geplante Kündigungen laut der oben genannten Pressemeldung zwar nicht bestätigen. Unsere Mandanten schilderten jedoch regelmäßig, dass ihnen klar angekündigt wurde, dass bei Verstreichen der Angebotsfrist der Sparkasse zum 30.06.2017 eine Kündigung erfolgen werde.

Unabhängig davon, wie man einen solchen Umgang der Sparkasse mit ihren Kunden bewertet, besteht nach unserer Auffassung überhaupt kein Kündigungsrecht der Sparkasse Zwickau. Diese Auffassung hat sich für uns mittlerweile durch weitere Informationen bestätigt.

So fiel bei der Prüfung der uns von unseren Mandanten zur Verfügung gestellten Unterlagen auf, dass die Sparkasse Zwickau selbst Vertragsunterlagen verwendet hat, in denen sie explizit eine mit dem Kunden vereinbarte Laufzeit des Sparvertrages von 1188 Monaten bestätigt, mithin von 99 Jahren. Weiterhin verweisen die Vertragsunterlagen mit folgender Formulierung auf eine Anlage zum Vertrag: „Die in der Anlage zum Vertrag aufgeführte Prämienstaffel ist für die gesamte Laufzeit des Vertrages fest vereinbart.“ In der Anlage zu diesem Vertragspunkt wiederum ist Prämienhöhe von Ablauf des 1. bis zum Ablauf des 99. Jahres ausdrücklich dargestellt.

Wie die Sparkasse Zwickau angesichts dieser klaren Vertragsdaten für sich ein Kündigungsrecht ableiten will, ist nicht ersichtlich, zumindest nicht vor Ablauf von 99 Jahren. Die von der Sparkasse Zwickau gegenüber unseren Mandanten dennoch in Aussicht gestellte Kündigung des Vertrages bzw. deren Wirksamkeit ist damit alles andere als sicher.

Die Schilderungen der Verbraucherzentrale Sachsen und unserer Mandanten zeigen für uns klar, dass es der Sparkasse Zwickau eben nicht – wie noch in einer früheren Pressemitteilung betont wurde – in erster Linie darum geht, ihre Kunden zu beraten (siehe hier), sondern darum, sich aus ihrer Sicht unattraktiver Verträge zu entledigen.

Wir können jedem betroffenen Sparer nur anraten, sich genau zu überlegen, ob er seinen Vertrag freiwillig auflöst. Jedenfalls sollte man sich nicht von einer in Aussicht gestellten Kündigung der Sparkasse Zwickau unter Druck setzen lassen, bevor man seine Rechtsposition nicht kennt bzw. seine Vertragsunterlagen hat prüfen lassen.

Markus Viertel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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