Sachverständigengutachten

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Nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden muss der Geschädigte den Schaden beziffern, um eine entsprechende Entschädigungsleistung vom gegnerischen Versicherer zu bekommen. Dazu ist – außer bei kleineren Schäden – in der Regel ein Sachverständigengutachten erforderlich. Auch die Kosten eines solchen Gutachtens muss der gegnerische Versicherer tragen, jedenfalls wenn der Sachschaden mindestens 700 EUR beträgt. Selbst bei kleineren Lackschäden wird dieser Betrag allerdings heutzutage meist überschritten. Gleichzeitig stellt der Sachverständige fest, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und in welcher und für welchen Zeitraum eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen ist.

Kfz.-Sachverständige gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Hintergrund ist, dass diese Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Kurz gesagt: Jeder kann sich ein Schild an die Tür hängen und als Kfz.-Sachverständiger arbeiten. Dementsprechend groß sind die Qualitätsunterschiede.

Wir verfügen selbstverständlich über die entsprechende Erfahrung und sind Ihnen gern bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen in Ihrer Nähe behilflich.

Gerade in jüngster Zeit gehen die Versicherer immer mehr dazu über, sich teilweise noch am Unfalltag beim Geschädigten zu melden und „freundlich anzubieten“, einen eigenen Sachverständigen vorbeizuschicken. Dieses „Angebot“ sollte man tunlichst nicht annehmen. Bei einem Sachverständigen, der ständig für einen bestimmten Versicherer Gutachten schreibt, liegt es auf der Hand, in wessen Interesse er tätig wird. Wir mussten bereits oft die Erfahrung machen, dass Schäden in solchen versicherungsnahen Gutachten weit geringer bewertet wurden, als ein unabhängiger Sachverständiger dies getan hätte. Sie als Geschädigter haben das Recht der freien Gutachterwahl und es gibt keinen Grund, darauf zu verzichten.

Für weitere Fragen rufen Sie uns einfach an.


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