Salmonellose nach Lebensmittelverzehr - rechtliche Aspekte für Verbraucher

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Produktrückruf zur Osterzeit

Kurz vor Ostern sind die Supermärkte voll von Schokoosterhasen und anderen Leckereien, die angeboten werden, um die Osterkörbchen zu füllen. Zeitlich konnte es insofern für Ferrero kaum schlimmer kommen, als einen Produktrückruf für gleich mehrere Produkte auszurufen. Ein solcher Produktrückruf erfolgt aus rechtlichen Gründen dann, wenn ein Produkt als derart gefährlich anzusehen, als dass ein weiteres Inverkehrlassen unvertretbar erscheint - die Produktsicherheit also nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Natürlich geschieht ein solcher Rückruf nicht uneigennützig oder lediglich aus Gründen des Verbraucherschutzes. Vielmehr führt er auch dazu, dass das Haftungsrisiko minimiert wird.

Haftung nach dem ProdHaftG

Schließlich ist ein Hersteller verpflichtet, gegenüber Verbrauchern nach dem Produkthaftungsgesetz für von dem Produkt ausgehende Schäden einzustehen. § 1 ProdHaftG sieht sodann eine verschuldensunabhängige Haftung vor. Maßgeblich ist dabei gem. § 3 das Vorliegen eines Fehlers. Im Falle der Kinder-Produkte wurde trotz des Rückrufs ein derartiger Fehler allerdings noch nicht eingeräumt! Vielmehr erfolge der Rückruf aus Gründen der Vorsicht und freiwillig, also ohne behördliche Anordnung. Diese Angaben lassen darauf schließen, dass Ferrero im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen seitens der Verbraucher beabsichtigt, das Vorliegen eines Fehlers zu bestreiten.

Beweispflicht liegt beim klagenden Verbraucher

Wenn man Zeitungsberichten (z.B. bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung) Glauben schenken darf, kam es nach dem Konsum der in Belgien produzierten Schokolade bei mehreren Personen aus ganz Europa zu einer Vergiftung mit Salmonellen. Ferrero teilt hiernach mit, dass man den Erreger in den durchgeführten Untersuchungen nicht habe nachweisen können, man jedoch einen Zusammenhang jedoch trotzdem vermute. Immerhin sind (Stand 07.04.2022) nach Auskünften von EFSA und ECDC 105 Fälle bestätigt worden, weitere 29 Personen stünden im Verdacht, an einer Salmonellose erkrankt zu sein. Aus dieser Stellungnahme wird sich jedoch nicht unbedingt ein hinreichender Beweis für das Vorliegen des "Produktfehlers" annehmen lassen. Das wäre für einen Schadenersatzanspruch jedoch maßgeblich, wenn man ihn gerichtlich durchsetzen will. Hier könnten die Ermittlungen der Lebensmittelämter jedoch hinreichenden Aufschluss bringen. Dies bleibt abzuwarten.

Umfang des Schadenersatzes

§ 8 ProdHaftG regelt den Umfang des Schadenersatzes bei Körperschäden. Neben den Kosten der Krankenbehandlung gehört auch die Zahlung von Lohnausfall hierzu. Hinzu kommt ein Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld. Dieses wird davon abhängen, wie lange man sich wie stark gequält hat und ob dauerhafte Schäden verblieben sind.

Ausblick

Sollten die Lebensmittelbehörden tatsächlich eine Kontamination der zurückgerufenen Produkte feststellen, wäre ein Gerichtsprozess jedoch nachwievor kein Selbstläufer. Schließlich wird man das Vorliegen von Körperschäden darzulegen haben. Hierzu empfiehlt es sich, einen Arzt zu konsultieren, der sodann mittels Laborproben den Nachweis einer Salmonellose erbringen kann. Zusammen mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird damit der Nachweis über die eingetretenen Körperschäden erbracht werden können. Zusätzlich wird man beweisen müssen, dass man eine kontaminierte Charge genossen hat. Hierzu ist neben der Einkaufsquittung hilfreich, die betroffene Verpackung zu verwahren, da ansonsten die Gegenseite behaupten könnte, man hätte eine nicht kontaminierte Charge gekauft und die Salmonellose müsse woanders herrühren... Übrigens ist ebenso möglich, dass Ferrero versuchen könnte, den Anscheinsbeweis der Chargenbetroffenheit zu widerlegen. Dass dies im Falle eines Falles versucht werden könnte, lässt die bisherige Wortwahl in den eigenen Mitteilungen vermuten.

Fazit

Das Produkthaftungsgesetz schützt Verbraucher von unsicheren Produkten, indem es bei dem Auftreten von Schäden für einen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch sorgt. Dies bedeutet wiederum eine große Erleichterung für Verbraucher, wenn sie gegen Herstellerkonzerne vorgehen möchten. Allerdings sind die Fallstricke dennoch vielseitig. Wenn Sie insofern in ähnlich gelagerten Fällen eine anwaltliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/bakterien-salmonellen-67659/


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