Schaden am Mietwagen

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Nicht selten kommt es vor, dass bei der Rückgabe eines Mietwagens eine Beschädigung an dem Fahrzeug entdeckt wird, die bei der Übergabe des Kfz an den Mieter noch nicht vorhanden war.

Wenn der Fahrzeug-Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat, ist klar, dass der Mieter den Schaden zu ersetzen hat. In den meisten Fällen wurde eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so dass an dem Mieter nur noch die Selbstbeteiligung hängen bleibt.

Häufig wird der Mieter bei der Kontrolle des Fahrzeuges bei der Rückgabe selbst überrascht, dass der Vermieter einen Schaden feststellt, der vorher noch nicht vorhanden war. Die Fahrzeugvermieter wollen in diesen Fällen die Mieter in Anspruch nehmen, die ihrerseits die Verpflichtung zum Schadensersatz zurückweisen, weil sie den Eintritt des Schadens nicht bemerkt haben, weil etwa ein Dritter das geparkte Fahrzeug in Abwesenheit des Mieters beschädigt haben könnte.

Nicht wenige Amtsgerichte vertreten in diesen Fällen die Auffassung, dass der Mieter zu beweisen habe, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Dieser Beweis ist häufig nicht möglich, so dass die Mieter zu Schadensersatz verurteilt worden sind.

Diese Rechtsauffassung ist allerdings falsch. Richtig ist, dass der Vermieter beweisen muss, dass die Schadensursache nicht in seiner Sphäre lag, und dass eine Verursachung durch einen Dritten, der kein Erfüllungsgehilfe des Mieters ist, ausgeschlossen werden kann. Dieser Beweis ist auch schwer zu führen, so dass, wenn dies nicht gelingt, der Mieter nicht schadensersatzpflichtig ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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