Schadenersatz und Schmerzengeld wegen fehlerhafter Verhütungsspirale von Eurogine

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Bereits im Frühjar 2018 soll der spanische Hersteller Eurogine von Materialfehlern bei seiner hormonfreien Verhütungsspirale "Gold-T" gewusst haben. Erst im Oktober 2019 veröffentlichte der Hersteller die Information.

Das zuständige Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) veröffentlichte erst im September 2020 eine diesbezügliche Warnung. In dieser Zeit kam es zu vermeidbaren Brüchen und bei manchen Frauen wurden sogar noch mangelhafte Spiralen neu eingesetzt.

In Österreich wurden ungefähr 28.000 dieser Spiralen verkauft. 68 Prozent davon sollen fehlerhaft gewesen sein. Das würde bedeuten, dass in etwa 19.000 Frauen durch das fehlerhafte Produkt gefährdet sind. Die Gefahr ist, dass die Spirale bricht. Danach kann es zu schwerwiegenden inneren Verletzungen kommen, auch weil es möglich ist, dass sich die gebrochene Spirale im Körper bewegt. Die Entfernung abgebrochener Teile kann ebenfalls einen schwierigen und aufwendigen Eingriff notwendig machen.

Österreichische Gerichte haben den Hersteller in einzelnen Fällen bereits zu Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz und Schmerzengeld verurteilt. Verbraucherschutzverbände und Verbraucheranwälte klagen nun neben dem Hersteller auch die Republik Österreich wegen der mangelhaften Warnung.

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