Schafft Kolumbien das Residentenvisum für Investoren ab?

  • 1 Minuten Lesezeit

Bislang war es in Kolumbien vergleichsweise einfach, als ausländischer Investor eine Daueraufenthaltserlaubnis (visa de residente) zu erhalten. Voraussetzung war (und ist es bislang immer noch), eine so genannte ausländische Direktinvestition in Höhe von mindestens 650 kolumbianischen monatlichen Mindestlöhnen (derzeit - Stand 2022 - COP $650.000.000) zu tätigen, etwa der Erwerb einer Immobilie zu Eigentum.

Dies könnte sich aber bald ändern. Nach einem Ende 2021 vom kolumbianischen Außenministerium veröffentlichten Resolutionsentwurf zur umfassenden Neufassung der geltenden Visumsvorschriften, soll das Residentenvisum für Investoren abgeschafft werden. Ob und wann dieser Entwurf in dieser Form verabschiedet wird, ist unklar. Erfahrungsgemäß kann man aber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Resolutionsentwurf mit seinem wesentlichen Inhalt im Laufe der kommenden Monate in Form einer rechtsgültigen Resolution verabschiedet werden wird.

Ausländische Investoren, die erstmals eine Immobilie in Kolumbien erwerben, könnten dann nur noch das so genannte visa de migrante (visa M inversionista) beantragen ("kleines Investorenvisum"), das im Vergleich zum Residentenvisum (Visa R) ein paar Nachteile hat. Zum Beispiel kann man sich mit dem Visa M nur sechs Monate am Stück aus Kolumbien entfernen, ohne dass das Visum verfällt. Das Visa R erlaubt zwei Jahre Abwesenheit am Stück aus Kolumbien. Außerdem beinhaltet das Visa M im Gegensatz zum Visa R keine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Schließlich ist das Visa M nur befristet gültig und muss regelmäßig, kurz vor dessen jeweiligem Ablaufdatum, rechtzeitig neu beantragt werden.

Ausländer, die daran interessiert sind, über eine Immobilieninvestition einen langfristigen Aufenthaltsstatus in Kolumbien zu erhalten, ist also zu raten, dieses Vorhaben möglichst bald umzusetzen, zumal der Resolutionsentwurf eine Vorschrift enthält, nach der die vor Inkrafttreten der neuen Regelung erteilten R Visa grundsätzlich ihre Gültigkeit behalten.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt / Abogado Christoph Möller LL.M. (Bogotá)

Beiträge zum Thema