Scheidung bei kurzer Ehedauer

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Kurze Ehe: Schnelle Scheidung oder Ehe annullieren lassen?

Irren ist menschlich. Das gilt leider auch nicht allzu selten in Bezug auf den Ehepartner. Und so folgt auf eine schnelle Eheschließung oft eine relativ schnell die Scheidung. Dass eine Ehe schon nach ein bis zwei Jahren geschieden wird, ist in der Tat gar nicht so selten. Aber geht dann auch die Scheidung schneller? Oder kann man die Ehe annullieren lassen, weil man nur kurz verheiratet war?

Trennungsjahr etc.: Vieles bleibt bei kurzer Ehe gleich

Am häufigsten stellt sich wohl die Frage, ob man auch nach einer kurzen oder sehr kurzen Ehe das Trennungsjahr einhalten muss, bevor eine Ehe geschieden werden kann? Ja, lautet die für viele ernüchternde Antwort. Auch bei einer kurzen Ehe will der Gesetzgeber dazu anhalten, noch einmal gründlich darüber nachzudenken, ob man es nicht doch miteinander versuchen will.  

Auch für Fragen rund um den Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht und beim Zugewinnausgleich ändert eine kurze Ehe grundsätzlich nichts an den normalen gesetzlichen Regelungen. Rein faktisch kann das natürlich anders aussehen: Denn z. B. der Zugewinn wird naturgemäß in den meisten Fällen bei einer kurzen Ehedauer nicht allzu groß sein. Nur beim Versorgungsausgleich gilt: Hat die Ehe weniger als drei Jahre gehalten, findet der Versorgungsausgleich nicht – wie sonst – automatisch statt.

Kurze Ehe: Ehe annullieren – ist das möglich?

Aber kann eine kurze Ehe oder sehr kurze Ehe vielleicht einfach annulliert werden? Nein, lautet auch hier die für viele ernüchternde Antwort. Denn eine Annullierung der Ehe ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich und auch keine schnelle Lösung für ehemals zu schnell entschlossene Ehepartner. So kann eine Ehe annulliert werden, wenn ein Partner bei der Eheschließung geistig verwirrt war oder er unter massivem Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Ein weiterer Grund, eine Ehe zu annullieren, kann sein, dass ein Partner bei der Heirat z. B. wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht wusste, dass geheiratet wird. Genauso kann aber auch eine Bedrohungssituation, in der ein Partner nicht frei über die Heirat entscheiden kann, eine Annullierung möglich machen – oder: das Vorliegen einer Scheinehe. Ein Fremdgehen kurz nach der Hochzeit ist hingegen kein Grund für eine Annullierung.

Arglistige Täuschung als Grund für Annullierung?

Ein wichtiger Grund für eine Annullierung ist außerdem die (arglistige) Täuschung durch einen Ehegatten. Allerdings berechtigt eine reine Täuschung über Vermögensverhältnisse nicht zu einer Ehe-Annullierung. Das heißt z. B.: Wer auf einen Heiratsschwindler hereinfällt, kann eine solche Ehe grundsätzlich nicht annullieren lassen, wenn nicht ein anderer Annullierungsgrund vorliegt. Anders sieht es aber aus, wenn ein Partner z. B. über Impotenz, eine Infektion mit dem HI-Virus (HIV), eine vorherige Ehe oder eigene leibliche Kinder täuscht. Aber auch hier kann man eine Ehe nur annullieren lassen, wenn man bei Kenntnis dieser Umstände nicht geheiratet hätte.

Fazit

Eine Scheidung unterscheidet sich bei kurzer Ehe quasi nicht von einer Scheidung nach Jahren oder Jahrzehnten einer Ehe. Und auch die Möglichkeit, eine kurze Ehe annullieren zu lassen, weil man nur sehr kurz verheiratet war, gibt es nicht, wenn keine gesetzlichen Annullierungsgründe vorliegen.

Haben Sie dennoch Fragen zu Ihrer Scheidung nach kurzer Ehedauer und wollen z. B. wissen, ob in Ihrem Fall eine Härtefallscheidung möglich wäre?

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