Scheidung mit gemeinsamer Immobilie. Wer bekommt was?

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Bei einer Scheidung ist der größte Streitpunkt meistens das Haus oder die Wohnung. Als Fachanwalt für Familienrecht in Speyer und Haßloch sind wir Ihr rechtlicher Berater zu allen scheidungsrechtlichen Fragen. Durch unsere Expertise im Familien- und Immobilienrecht bieten wir Ihnen die beste Kombination an Erfahrung, wenn es um Fragen zum Eigenheim nach der Scheidung geht.


Was wird aus dem gemeinsamen Haus bei der Scheidung?

Die gemeinsame Immobilie stellt meist den größten Teil des gemeinsamen Vermögens dar. Im Fall der Scheidung ist sie deshalb oft der größte Streitpunkt und wirft viele Fragen auf. Die Immobilie fällt unter den Zugewinnausgleich. Der hier entstehende Anspruch ist jedoch ein reiner Zahlungsanspruch und erfasst nicht einzelne Vermögensgegenstände. Die Ehegatten müssen sich deshalb darüber einigen, wie mit der Immobilie verfahren werden soll, um sie aufzuteilen.

Typische Fallstricke bei der Scheidung mit Immobilie

Zu beachten ist unbedingt, dass alle Alternativen große Fallstricke aufweisen können. Unter anderem sollte Folgendes beachtet werden:

  • Banken müssen involviert werden
  • Haftungsfreistellung des übertragenden Ehegatten für gemeinsame Kreditverbindlichkeiten muss im Außenverhältnis erzielt werden
  • Haftungsfreistellung muss im Übertragungsvertrag verankert werden
  • Der Wert der Immobile muss zutreffend ermittelt werden

Realteilung

In diesem Fall wird die Immobilie in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten unterteilt. Jeder Ehegatte erhält hiervon eine Einheit. Die Ehegatten können sodann mit ihrer Eigentumswohnung verfahren wie sie möchten (Verkauf, Vermietung oder selbst bewohnen). Diese Variante ist jedoch in der Praxis eher selten, da sie zum einen voraussetzt, dass ein solcher Umbau überhaupt möglich ist und zum anderen, dass die Ehegatten sich überhaupt vorstellen können, eine Eigentumswohnung im selben Anwesen zu besitzen.


Auszahlung des Ehepartners

Hier übernimmt ein Ehegatte die Immobilie zum Alleineigentum und zahlt dem anderen Ehegatten einen vorab vereinbarten Betrag für die Übertragung aus.


Verkauf der Immobilie

Die Ehegatten veräußern die Immobilie gemeinsam und teilen den Erlös untereinander auf.


Übertragung auf gemeinsame Kinder

Sollten gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sein und lassen es die finanziellen Mittel zu, kann die Immobilie auch auf gemeinsame Kinder übertragen werden. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn die Immobilie einen besonderen persönlichen Wert für die Eheleute besitzt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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