Scheidung ohne Anwalt: Möglich, aber nicht immer sinnvoll

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Wer sich scheiden lassen will, will diesen schmerzhaften Prozess gerne schnell hinter sich bringen – das ist klar. Aber dafür auch noch Anwaltskosten tragen? Das tut nicht selten auch noch finanziell weh.

Stellt sich also für Scheidungswillige die Frage: Kann man sich auch ohne Anwalt scheiden lassen? Reicht eventuell ein Scheidungsanwalt für beide Ex-Partner? Oder braucht bei einer Scheidung immer jeder Ex-Partner einen anwaltlichen Vertreter? Und muss man vor Gericht gehen?

Scheidung: nur vor dem Familiengericht!

Eine Scheidung, ohne ein Gericht einzuschalten, geht in Deutschland nicht. Die Scheidung wird in Form eines Urteils vom zuständigen Familiengericht beim Amtsgericht ausgesprochen. Nein. Ohne Urteil also keine Scheidung!

Das bedeutet gleichzeitig: Eine Aufhebung der Ehe, z. B. durch einen Vertrag zwischen den Ex-Partnern, funktioniert rechtlich nicht. Und auch eine sog. Scheidungsvereinbarung hat keine Auswirkung auf das Bestehen der Ehe. Mit einer solchen Vereinbarung kann man nur die Scheidungsfolgen regeln und damit ggfs. die Scheidung unter Umständen deutlich beschleunigen. 

Scheidung ohne Anwalt: Geht das? Jein!

Viele Scheidungswillige würden sich gerne ganz ohne die Einschaltung eines Scheidungsanwaltes scheiden lassen. Ganz ohne Anwalt funktioniert das aber nicht: Denn der Scheidungsantrag muss bei Gericht von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Wenn man sich aber untereinander als Ex-Partner einig ist (einvernehmliche Scheidung), reicht ein Anwalt, der diesen Antrag stellt.

Denn zustimmen kann man diesem Antrag vor Gericht auch, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein. Nur wenn man selbst Gegenanträge stellen will oder auch Folgeanträge im Hinblick auf eine Folgesache wie Versorgungsausgleich oder Sorgerecht für gemeinsame Kinder, ist ein eigener Anwalt unverzichtbar.

Ein Scheidungsanwalt: Das spart Kosten!

Wenn man sich also in Hinblick auf die Scheidung mit dem Ex-Partner einig ist, kann man Kosten im Scheidungsverfahren sparen, wenn man nur einen Anwalt beauftragt. Das gilt sogar, wenn man sich die Kosten für den einen Scheidungsanwalt teilt.

Ein Scheidungsanwalt ist kein gemeinsamer Anwalt!

Aber eines darf man dabei nicht außer Acht lassen: Ein Scheidungsanwalt ist in einem Scheidungsverfahren kein gemeinsamer Scheidungsanwalt! Denn ein Anwalt darf rechtlich gesehen immer nur seinen eigenen Mandanten beraten und vertreten – nicht zugleich die Gegenseite. Sonst macht er sich wegen Parteiverrat strafbar!

Lässt man sich also nicht selbst von einem Anwalt im Scheidungsverfahren vertreten, vertritt der eine Anwalt immer nur die Interessen des anderen Partners – dazu ist er verpflichtet. Und teilt man sich die Kosten für diesen Anwalt, zahlt man unter Umständen für einen Anwalt, der nicht die eigenen Interessen, sondern vor allem die Interessen des Ex-Partners vertritt.

Fazit 

Im Scheidungsverfahren kann ein Scheidungsanwalt ausreichen, wenn man sich untereinander in allem einig ist und nicht die Gefahr besteht, dass der/die Ex einen bei aller Einigkeit über den Tisch ziehen will.

Um sicherzugehen, dass alles mit rechten Dingen zugeht und man selbst in der Scheidung nicht vom Ex bzw. von der Ex übervorteilt wird, sollte man aber im Scheidungsverfahren bestenfalls einen eigenen Anwalt an seiner Seite wissen.

Benötigen Sie Unterstützung von einem Scheidungsanwalt? Dann kontaktieren Sie mich! Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrer Scheidung – außergerichtlich oder auch vor Gericht, ob streitige Scheidung oder einvernehmliche Scheidung!

Sie erreichen mich telefonisch oder über das anwalt.de-Kontaktformular!


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