Scheidung: Welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein?

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Bei der Eheschließung fällt häufig der Satz “bis uns der Tod uns scheidet”. Viele Ehen scheitern jedoch bereits eher. Wer unglücklich in seiner Ehe ist, sollte sich in jedem Fall scheiden lassen, denn dies ist für beide Parteien das Beste. Doch welche Voraussetzungen müssen eigentlich für eine Scheidung vorliegen und braucht man hierfür unbedingt einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin?

Braucht man eigentlich einen Grund um sich scheiden zu lassen?

Wer seine Ehe auflösen möchte, der hat normalerweise einen Grund hierfür. Das Gesetz sieht als Scheidungsgrund lediglich das “Scheitern der Ehe” vor. Gescheitert ist eine Ehe dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass diese wieder hergestellt wird. 

Wie lange muss man getrennt voneinander leben? 

Das Gesetz fordert ein Trennungsjahr. Die Trennung ist dadurch gekennzeichnet, dass Sie nicht die Absicht haben, wieder miteinander leben zu wollen. Ein Indiz für diese Absicht ist meist die räumliche Trennung der Ehepartner. Wie lange man getrennt sein muss, hängt von den jeweiligen Umständen ab:

  • Scheidung nach einem Jahr: Wenn Sie ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben, können Sie geschieden werden. Dies jedoch nur dann, wenn der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt. 

  • Scheidung nach drei Jahren: Bestreitet der andere Ehepartner die Scheidungsvoraussetzungen, kann die Ehe erst nach drei Jahren geschieden werden. Das Gericht entscheidet dann entgegen den Willen des Ehepartners, der die Scheidung nicht will.

  • Härtefallscheidung: Zudem gibt es Gründe, bei denen es dem einem Ehepartner nicht zugemutet werden kann, das Trennungsjahr oder die dreijährige Trennungszeit abzuwarten. Ein Beispiel für einen Härtefall wäre Gewalttätigkeit in der Ehe, die ein Aufrechterhalten der Ehe unzumutbar erscheinen lässt. Wann genau ein Härtefall vorliegt, muss je nach Einzelfall entschieden werden. 

Wo muss der Antrag auf Ehescheidung gestellt werden?

Die Ehe wird vor dem Standesamt geschlossen, allerdings kann man seine Ehe nicht vor dem Standesamt wieder scheiden lassen. Die Scheidung einer Ehe setzt einen Antrag eines oder beider Ehepartner beim örtlich zuständigen Familiengericht voraus. 

Örtlich zuständig ist immer das Familiengericht, in dessen Bezirk die minderjährigen Kinder wohnen oder die Ehepartner ihre letzte gemeinsame Wohnung hatten, sofern ein Ehepartner in dieser Wohnung verblieben ist. Gibt es keine minderjährigen Kinder und sind beide Ehepartner aus der vormals ehelichen Wohnung ausgezogen, ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner lebt. 

Braucht man für eine Scheidung einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin?

Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Ehepartner können somit nicht selbst einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, sondern müssen hierfür einen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin beauftragen. 

Braucht jeder Ehepartner einen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin? 

Wenn Ehepartner sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, dann reicht es aus, wenn ein Ehepartner einen Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellt. Der andere Ehepartner kann dann diesem Scheidungsantrag einfach zustimmen. Dies bedeutet aber auch, dass der Ehepartner ohne anwaltliche Vertretung keine eigenen Anträge im Hinblick auf die Scheidung oder Scheidungsfolgesachen stellen kann. Der Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist jedoch, dass man lediglich die Kosten für einen Anwalt tragen muss. 

Was kostet eigentlich eine Scheidung? 

Für eine Scheidung fallen sowohl Gerichts- als auch Rechtsanwaltskosten an. Wie hoch diese Kosten sind, bestimmt sich nach dem Verfahrenswert der Scheidung. Der Verfahrenswert nur für die Scheidung bestimmt sich in der Regel nach dem dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Ehepartner. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann dieser Wert auch um 30 Prozent gekürzt werden. 

Für Personen, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Dann werden die Kosten des Verfahrens vom Staat übernommen. Je nach Höhe des Einkommens muss die bewilligte Verfahrenskostenhilfe jedoch in Raten wieder zurückgezahlt werden. 

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