Schenkung und Vererbung von Grundstücken

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Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat bereits 2012 erkannt (GZ G77/12-6), dass die Bemessung der Grunderwerbssteuer auf Basis der veralteten Einheitswerte verfassungswidrig ist.

Der VfGH hat dazu eine Gesetzesreparaturfrist bis zum 31.Mai 2014 festgelegt.

Wenn eine Schenkung einer Liegenschaft in nächster Zeit beabsichtigt ist, sollte zur Vermeidung höherer Steuerbelastung dringend das Vorziehen dieser Schenkung überlegt werden.

Die unentgeltliche Übertragung von Liegenschaften wird mit Sicherheit teurer werden, da in unmittelbarer Zukunft mit einer Neuregelung zu rechnen ist. Sollte in Zukunft als Bemessungsgrundlage für die Steuerpflicht der Verkehrswert herangezogen werden, welches etwa im Hinblick auf die Eintragungsgebühren beim Grundbuch bereits umgesetzt wurde, würde sich eine erheblich vergrößerte Steuerpflicht ergeben.

Für weitere Informationen und Beratung stehe ich Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.

Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger

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