Schlechtes Arbeitszeugnis - das muss nicht sein!

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Bekommen Sie kein Arbeitszeugnis von Ihrem früheren Arbeitgeber? Oder stellt das Zeugnis Ihre Qualifikation, Ihre Tätigkeit und Ihre Leistungen zu negativ dar? Fehlen wichtige Angaben? Sie haben ein Recht auf ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis, das hat das Bundesarbeitsgericht längst bestätigt. Lassen Sie es sich nicht gefallen, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur Zeugnisausstellung verletzt oder Ihnen mit einem schlechten Arbeitszeugnis schaden möchte. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Fordern Sie ein gutes und korrektes Arbeitszeugnis. Es geht um Ihre berufliche Zukunft!

Beim Arbeitszeugnis geht es nicht nur um irgendein Dokument. Das Arbeitszeugnis ist nach wie vor ein zentraler Teil der Bewerbungsunterlagen und wird von Personalverantwortlichen genau gelesen. Kann eine berufliche Etappe im Lebenslauf nicht mit einem dazugehörigen Zeugnis belegt werden, oder enthält es fragwürdige bzw. negative Formulierungen, ist das ein echter Karrierenachteil. Auch zählen verschlüsselte Zeugnissprache und Geheimcodes in vielen Unternehmen immer noch zur gängigen Praxis für Zeugnisse. Als Arbeitnehmer sollten Sie nicht jedes Arbeitszeugnis hinnehmen, sondern nur eines das auch zur Ihrer Zufriedenheit verfasst wurde.

Auch Zwischenzeugnisse sind wichtig und sollten regelmäßig eingefordert werden.

Ein reguläres Arbeitszeugnis erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie das Unternehmen verlassen, z.B. nach einer Kündigung. Ein Zwischenzeugnis stellt der Arbeitgeber dagegen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses aus. Anders als beim Arbeitszeugnis gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das Bundesarbeitsgericht hat dennoch bestätigt, dass ein Arbeitnehmer beim Ausscheiden seines langjährigen Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis gemäß Tarifvertrag verlangen kann (BAG vom 01.10.1998, 6 AZR 176/97). 

Auch bei einer Versetzung, Schwangerschaft, Elternzeit oder bei einem Betriebsübergang an einen neuen Eigentümer hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Auf diese Art lässt sich der Wert der eigenen Arbeit für das Unternehmen lückenlos belegen – nach innen wie nach außen. Manche Arbeitgeber stellen Zwischenzeugnisse allerdings ungern aus - in diesen Fällen muss die Personalabteilung an das Ihnen zustehende Recht erinnert werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei!

Foto(s): Symann Law

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