Schmerzensgeld

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Schmerzensgeld bei Unfällen

Eine alltägliche Einkaufsfahrt, eine rote Ampel, man hält an und schon passiert es: Der Hintermann fährt auf und es ist auf der ersten Blick nur ein Blechschaden entstanden. Doch nach kurzer Zeit stellen sich Schmerzen ein und Verletzungen sind entstanden.

Bei Verkehrsunfällen stellt sich die Frage, ob bei Verletzungen Schmerzensgeld vom Unfallgegner gezahlt werden muss. Beim Schmerzensgeld gilt es zu unterscheiden zwischen einer sogenannten Ausgleichsfunktion und einer Genugtuungsfunktion. Insbesondere bei Straßenverkehrsunfällen tritt die Genugtuungsfunktion weitgehend gegenüber der Ausgleichsfunktion in den Hintergrund. Für die Höhe des Schmerzensgeldes kommt es auf die Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Einschränkungen und psychischen Beeinträchtigungen an. Hier ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sehr zu empfehlen. Eine Orientierung erfolgt an der Art der Primärverletzungen, der Anzahl und Schwere der Operationen, der Dauer der stationären und ambulanten Heilbehandlung, dem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und der Höhe von etwaigen Dauerschäden. Leiden und Schmerzen, die subjektiv sehr unterschiedlich empfunden werden können, müssen anhand medizinischer Fakten objektiviert werden. In jedem Fall ist das Schmerzensgeld und dessen Höhe immer eine Frage des Einzelfalls, insbesondere dann, wenn Vorschäden vorhanden waren und ggf. zu einer Minderung des Schmerzensgeldes führen.


Georg Wegmann

Rechtsanwalt

zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

zugl. Fachanwalt für Verkehrsrecht

Foto(s): pixabay


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