Schmerzensgeld nach Unfällen, was muss ich tun?

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Sind Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, haben Sie also einen Schaden erlitten, können Sie dafür Ersatz von der Sie schädigenden Person verlangen. Das bedeutet zum Beispiel bei Autounfällen:

  • Blechschäden
  • Schäden an Kleidung
  • Arztkosten, Krankenhauskosten
  • Verdienstausfall

Dies sind sogenannte in Geld messbare Schäden.

Um bei dem Beispiel Autounfall zu bleiben, gibt es aber neben den messbaren Schäden oft auch Schmerzen und psychische Verletzungen. In diesem Fall erhält der Geschädigte Schadensersatz im Rahmen des sog. Schmerzensgeldes. In § 253 Abs. 2 BGB steht: „Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangt werden.“

Die „billige Entschädigung in Geld“ wird vom Gericht individuell bei jedem Unfall bestimmt. Das Schmerzensgeld soll ein angemessener Ausgleich sein für Unfallfolgen, Ängste, Sorgen im Zusammenhang mit dem Unfall und auch für die Beeinträchtigung der Lebensfreude, die damit einhergehen kann.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt diese Kosten. Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, Nachweis über seine Verletzungen zu erbringen. Man sollte diese schon direkt nach dem Unfallgeschehen von der Polizei protokollieren lassen.

Steht die Berechtigung der Ansprüche fest, ist es auf jeden Fall angeraten, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Seine Gebühren werden ebenfalls von der Versicherung übernommen. Oftmals bietet die Versicherung eine bestimmte Summe an, die auf den ersten Blick hoch erscheinen kann, die aber eventuelle Folgeschäden nicht berücksichtigt. Hier kann Ihnen Ihr Anwalt raten, ob es sinnvoll ist, darauf einzugehen oder eventuell den Weg vor Gericht zu beschreiten.

Schwer messbar sind seelische Verletzungen oder Ängste, die aus dem Unfallgeschehen heraus resultieren. Diese müssen vom Geschädigten bewiesen werden. In der Regel werden Gutachten erstellt von Psychologen und Sachverständigen. Das führt gelegentlich dazu, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers Gegengutachten erstellen lässt, die unter Umständen zu anderen Ergebnissen kommen. Dies muss dann gerichtlich geklärt werden.

Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes kommen verschiedene Faktoren zum Tragen.

  • Die Dauer der Schmerzen und ihre Intensität
  • Ist Arbeitsfähigkeit gegeben?
  • Was für Folgeschäden sind zu erwarten?
  • Mussten Operationen erfolgen?

Es ist sinnvoll, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt an seiner Seite zu haben.

Kontaktieren Sie mich, ich kann Ihnen die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung abnehmen, eventuelle Fallstricke erkennen und Sie sicher durch das gesamte Verfahren geleiten.


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