Schmerzensgeld wegen Corona- Impfnebenwirkungen

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Während Nebenwirkungen nach einer Coronainfektion unbestritten als Fakt angenommen wurden (Long-Covid), waren Nebenwirkungen wegen der Covid-Impfung lange ein Tabuthema in der Öffenlichkeit. Betroffene, die sich wehren wollten, wurden oft als "Coronaleugner" u.ä. mundtot gemacht. 

Aber die schiere Häufigkeit von Impfnebenwirkungen lässt die Tatsache nicht mehr bestreiten, dass es Impfnebenwirkungen aufgrund von Corona-Impfungen gibt: Nämlich Autoimmunkrankheiten, Herzmuskelerkrankungen, Thrombosen und andere Krankheiten.

Doch die Pharmakonzerne, die in der Corona-Pandemie Milliarden von Umsatz gemacht haben, lehnen jede Verantwortlichkeit an Impfnebenwirkungen ab. 

Daher ist es Zeit, die Gerichte mit der Frage der Verantwortlichkeit zu konfrontieren.

Der Erfolg einer Schadensersatzklage hängt maßgeblich davon ab, ob man beweisen kann, dass die Impfung mit dem jeweiligen Impfstoff Ursache für die Erkrankung war und andererseits, ob in den Fachinformationen des Herstellers "insbesondere – aus damaliger medizinischer Sicht – zutreffend auf eine mögliche Nebenwirkung hingewiesen wurde.

Diese Fragen entscheidet ein medizinischer Gutachter, der entweder durch Beweisbeschluss vom Gericht bestimmt wird oder durch ein privates Gutachten.

Die Chancen stehen gut, dass die Verantwortlichkeit nachgewiesen werden kann.

Es ist nur gerecht, dass die Pharmakonzerne zur Rechenschaft gezogen werden.

Gerne ist meine Kanzlei Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.

Mit freundlichen Grüßen

RA Matthias Richter 


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