Schufa Eintrag löschen? Informationen vom Anwalt

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Schufa Eintrag löschen lassen? Braucht man dafür einen Anwalt?

Wer Probleme mit der Schufa hat benötigt nicht zwingend einen Rechtsanwalt. Eine Vertretung von einem Anwalt ist nämlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch kann die Beauftragung eines Anwalts bei Schufa Problemen oft sinnvoll und zielführend sein, da er den konkreten Fall im Detail prüfen kann und die Interessen des Mandanten oft erfolgreicher vertreten kann. 

Bei negativen Schufa Einträgen hat man oft Schwierigkeiten einen Kreditvertrag, Mietvertrag, Leasingvertrag, Mobilfunkvertrag, Autokreditvertrag u.a. abzuschließen. In vielen Fällen stehen die negativen Schufa Einträge zu Unrecht in Ihrer Akte. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie veraltet oder falsch sind. 

Bei einem negativen Schufa Eintrag sind Betroffene meistens verunsichert und haben keinen genauen Plan wie sie am besten vorgehen sollen. Oft ist es auch wichtig schnell eine Lösung zu finden, da man u.U. auch in seiner Existenz beeinträchtigt ist, so z.B. wenn man keine Mietwohnung bekommen kann. Betroffene können auch eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, damit man sich einen Überblick verschaffen kann. 

Schufa-Auskunft verlangen – sinnvoller erster Schritt?

Bei Schufa Problemen sollten die Betroffenen rechtzeitig eine Schufa-Auskunft beantragen. Unter Umständen ist diese kostenlos. Genauere Informationen findet man auf der Schufa Homepage sowie in diesem Artikel über Schufa-Probleme.

Der Schufa Auskunftsanspruch ist datenschutzrechtlich geregelt und gibt den Betroffenen die Möglichkeit, die über sie bei der Schufa gespeicherten Daten einzusehen. Bei der Schufa werden diverse Daten gesammelt und daraus wird ein Scorewert gebildet.

Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Schufa Auskunft, können sich Betroffene an einen Rechtsanwalt wenden. Die Schufa ist grundsätzlich verpflichtet Auskunft zu erteilen. 

Fehlerhafte Schufa Einträge löschen lassen - mit oder ohne Anwalt? Was sollten Betroffene tun?


Fällige und ausstehende bzw. offene Rechnungen sollten unverzüglich bezahlt werden. Zahlungsrückstände und Mahnungen sollten nicht riskiert werden. Solange Rechnungen nicht beglichen sind, wird eine (vorzeitige) Löschung negativer Schufa-Einträge in der Regel nicht möglich sein.

Im Rahmen der eingeholten Schufa Auskunft (Eigen- bzw. Selbstauskunft) sollten Betroffene ihre gespeicherten Schufa Daten überprüfen. Stimmen Vor- und Nachname, Adressangaben, das Geburtsdatum? Derartige Fehler begründen problemlos einen sofortigen Berichtigungsanspruch gegenüber der Schufa. Es gibt weitere Situationen, in denen Negativeinträge zulasten des Betroffenen zu Unrecht eingetragen wurden. Nicht nur der Schufa, sondern auch den anmeldenden Unternehmen, die Kundendaten weitergeben, können Fehler unterlaufen. So kann z.B. ein Vertragspartner des Betroffenen unzutreffende Informationen übermittelt haben. 

Unter Umständen kann es in so einem Fall zielführend sein den Sachverhalt auch mit dem Vertragspartner zu klären. 

Auch technische Fehler können falsche Schufa Einträge verursachen.

Ein Anwalt kann kompetent darüber aufklären und beraten, welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Unternehmen wie ein Mobilfunkanbieter, eine Bank, ein Inkassounternehmen, ein Versandhändler, ein Leasingunternehmen etc. negative Informationen über die eigenen Kunden der Schufa melden darf. An erster Stelle begründen Verstöße des jeweiligen Unternehmens gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung falscher Schufa Einträge.

Jeder hat gemäß Art. 15 DSGVO ein Recht auf Auskunft gegenüber der Schufa. Die Schufa muss die beantragte Auskunft erteilen. Auf Grundlage der eingeholten Auskunft kann ein kompetenter Anwalt rechtlich überprüfen, welche gespeicherten Daten einen negativen Eintrag darstellen und welche Daten neutral oder sogar als positiv bewertet werden können. Denn nicht jeder Schufa Eintrag ist automatisch und gezwungenermaßen negativ. Also muss auch nicht jeder Eintrag berichtigt oder gelöscht werden.


Schufa Eintrag - Ombudsmannverfahren? 


Unter Umständen kann auch eine Beschwerde im Ombudsmannverfahren zielführend sein. Auch hierbei gilt, dass die Vertretung von einem Rechtsanwalt nicht zwingend, häufig aber von Vorteil sein kann.

Schufa Score verbessern?

Das Leben mit einem schlechten Schufa-Score kann sehr belastend sein. 

Viele Firmen verweigern den Abschluss gewisser Verträge, wenn man einen schlechten Schufa Score hat. Allgemein übliche alltägliche Geschäfte wie Mobilfunkverträge, Mietverträge, Privatkredite sind plötzlich unmöglich. 

Daher sollten Betroffene einen schlechten Schufa Score nicht einfach so hinnehmen, sondern versuchen diesen zu verbessern. Wenn die Schufa falsche Daten gespeichert hat oder sonstige datenschutzrechtliche Vorgaben nicht beachtet hat, können die Chancen für eine Verbesserung sehr gut stehen.

Schufa Probleme - Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung

Wenn man einen Anwalt in seinem Schufa Fall beauftragt entstehen natürlich gewisse Kosten für die anwaltliche Tätigkeit. Diese sollten vorab klar kommuniziert werden. Bei Schufa Problemen übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten.


In welchen Fällen ist ein negativer Schufa Eintrag rechtmäßig?

Unternehmen dürfen negative Informationen an die Schufa etwa dann melden, wenn fällige Forderungen nicht beglichen werden, d.h. Zahlungsausfälle vorliegen oder Zahlungen zu spät erfolgen, weil etwa Zahlungserinnerungen ignoriert werden, Mahnungen mehrfach erfolgen und es schlussendlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt. Zusätzlich müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein negativer Schufaeintrag erfolgen dar. Ein spezialisierter Anwalt kann das Vorliegen sämtlicher erforderlicher Voraussetzungen prüfen.

Vorsicht ist auch geboten, wenn ein Gerichtsvollzieher tätig wird. Die sogenannte Nichtabgabe der Vermögensauskunft führt nicht nur zu einem Eintrag im Schuldnerregister der zentralen Vollstreckungsgericht der Länder, sondern automatisch auch zu einem negativen Schufa Eintrag. Allein dieser Eintrag, der auf Nichtabgabe der Vermögensauskunft zu einem Eintrag im gerichtlichen Schuldnerregister führt, hat zur Folge, dass der Betroffene in der Schufa den schlechtmöglichsten Scorewert erhält.


Schufa Eintrag- Schadensersatz?

Bleibt ein falscher SCHUFA-Eintrag länger eingetragen werden die Folgen für den Betroffener unter Umständen sehr schwerwiegend. Zum einen hat der Betroffene einen Anspruch auf Löschung falscher Daten besteht gemäß Art. 82 DSGVO. Zum anderen kann aber  auch ein Schadensersatzanspruch gegen die Schufa bestehen. Es können sowohl materielle als auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden.

Zu den materiellen Schäden zählen etwa Kosten oder finanzielle Nachteile, die dem Betroffenen aufgrund der falschen Schufa Einträge und der daraus resultierenden Herabstufung der Kreditwürdigkeit  entstanden sind. Ein materieller Schadensersatzanspruch kann geltend gemacht werden, wenn ein Schaden tatsächlich entstanden ist.

Immaterielle Schäden sind etwa die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, also quasi eine Art Schmerzensgeld. Dies ist etwa dann der Fall, wenn dem Betroffenen erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden sind. Je schwerwiegender die Beeinträchtigung durch die falschen Schufa Einträge ist, umso höher ist in der Regel auch der Anspruch auf Schadensersatz in Geld. In den letzten Jahren haben verschiedene Gerichte bei falschen Schufa Einträgen Schadensersatzbeträge in der Regel bis zu 5.000,00 € zugesprochen:

  • Landgericht Mainz, Urteil vom 12.11.2021 - 3 O 12/20 (5.000,00 €,)
  • Landgericht Darmstadt, Urteil vom 19.11.2019 - 13 O 116/19 (2.000,00 €)

Sind die Beeinträchtigungen bei den Betroffenen schwerwiegender, so können unter Umständen auch höhere Schadensersatzbeträge zugesprochen werden. Betroffene sollten sich am besten mir einem Anwalt in Verbindung setzen, der diese komplexe Materie umfassend überprüfen kann.

In dem vom Landgericht Mainz am 12.11.2021 entschiedenen Fall hatte der Kläger im Juni 2018 eine Strom Rechnung über rund 291 Euro nicht bezahlt. Daraufhin sind mehrere erfolgslose Mahnungen  eines Inkasso-Unternehmens erfolgt. Ein Jahr später ist auch ein Vollstreckungsbescheid erfolgt. Noch am gleichen Tag wurde der Fall bei der Schufa eingetragen.

Kurz darauf hat der Kläger die Forderung beglichen. Außerdem wurde der Stromlieferant im Wege einer einstweiligen Verfügung aufgefordert, die Löschung der Negativ-Eintragung bei der Schufa zu veranlassen, woraufhin der Eintrag auch gelöscht wurde.

Im Verfahren vor dem LG Mainz hat der Kläger vorgetragen, dass  der Schufa Eintrag rechtswidrig war. Die Rechnungen, die Mahnungen sowie den Mahnbescheid habe der Kläger nicht erhalten. Der falsche Schufa Eintrag habe zu anhaltenden massiven wirtschaftlichen Konsequenzen und Nachteile geführt-  das Scheitern einer Immobilienfinanzierung, Sperre der Kreditkarten, Einstufung als nicht kreditwürdig bei Banken. Zudem habe der Kläger einen massiven Ansehensverlust erlitten. Die  Rechtswidrigkeit der Schufa Eintragung ergibt sich daraus, dass der Ablauf der Einspruchsfrist nicht abgewartet worden ist.

Nach Ansicht des Landgericht Mainz sei im vorliegenden Fall zwar kein erstattungsfähiger materieller Schaden entstanden, dafür sei aber ein nach Art. 82 DSGVO ersatzfähiger immaterieller Schaden gegeben. 

Schufa Einträge - welche Löschfristen gelten

Bei fälligen, offenen und unbestrittene Forderungen bleiben personenbezogene Daten gespeichert, solange deren Ausgleich nicht bekannt gegeben wurde. Die Notwendigkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils drei Jahre (taggenau) nach dem jeweiligen Ereigniseintritt (z.B. erstmalige Anmeldung der Forderung oder Saldenaktualisierung) überprüft. Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt taggenau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung.

Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte werden drei Jahre und zwar taggenau nach Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der Auskunftei eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen bzw. mitgeteilt wird.

Informationen über (Verbraucher- bzw. Regel-)Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder die Versagung der Restschuldbefreiung werden taggenau nach drei Jahren gelöscht.

Ein Anwalt kann bei Unsicherheiten zur Frage der Löschfristen helfen und diese überprüfen.

Ein kompetenter Anwalt kann für den Betroffenen in der Regel folgende Schritte einleiten:

(1) Einholung der Eigen-bzw. Selbstauskunft

(2) rechtliche und tatsächliche Überprüfung der gespeicherten personenbezogenen Daten bei der Schufa

(3) Identifizierung der Unrichtigkeiten bzw. Fehler

(4) Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche auf Berichtigung und Löschung gegenüber dem Verantwortlichen übernehmen und auf diese Weise dem Betroffenen zu seinem Recht auf (vorzeitige) Löschung eines negativen Schufa Eintrags bzw. zu einer Berichtigung verhelfen.

Schufa Eintrag über Restschuldbefreiung- BGH und EuGH Rechtsprechung


Wer eine Restschuldbefreiung hinter sich hat, darf gespannt sein auf die Entscheidungen des BGH und des EuGH.  Die Gerichte entscheiden darüber, ob Daten zur Restschuldbefreiung durch die Schufa Holding AG oder andere derartige Auskunfteien gespeichert werden dürfen. 

Der BGH wartet zunächst auf die richtungsweisende Entscheidung des EuGH.

Danach wird es dann wohl zu einer Grundsatzentscheidung des BGH kommen. 

Voraussetzungen für die Löschung eines SCHUFA-Eintrags

Grundsätzlich können sowohl berechtigte als auch unberechtigte SCHUFA-Einträge gelöscht werden, da in beiden Fällen die strengen gesetzlichen Voraussetzungen beachtet werden müssen. Hat man beim konkreten Schufa-Eintrag die gesetzlichen Voraussetzungen nicht beachtet, so können Sie einen entsprechenden Eintrag mit der Hilfe eines Anwalts löschen lassen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu beachten:

  • Einhaltung von Löschfristen
  • Beachtung der Formalien durch den Urheber eines Eintrags
  • Fehlerfreie Datengrundlagen
  • Beachtung der DSGVO Vorschriften

Bei all diesen Kriterien steckt sehr viel Fehlerpotenzial, so dass eine Löschung sowohl bei einem berechtigten als auch einem unberechtigten Eintrag möglich sein kann. Finden der Anwalt nach der  Überprüfung Fehler, so kann er diese angreifen und die Löschung des SCHUFA-Eintrags erreichen.

Löschung unberechtigter SCHUFA-Einträge

Wenn es keinen Grund für einen negativen Eintrag in Ihrer Akte gibt, so muss die Schufa diesen Eintrag grundsätzlich löschen. Bzgl. der Frage, ob der konkrete Eintrag berechtigt ist können freilich unterschiedliche Ansichten bestehen.

Ein negativer Schufa-Eintrag kann sich u.a. daraus ergeben, dass Sie und Ihr Vertragspartner darüber streiten, ob die konkrete Forderung überhaupt berechtigt ist. In so einem Fall dürfte die SCHUFA den Eintrag nicht freiwillig löschen. Stattdessen dürfte die Schufa darauf verweisen, dass Sie den Sachverhalt mit dem Urheber des Eintrags klären sollen. In so einem Fall ist die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt in der Regel zielführend.

Wie kann eine unberechtigte Forderung zu einem Schufa-Eintrag führen?

Ein Beispiel für einen negativen Schufa-Eintrag - Sie bestellen Produkte im Wert von 1.000 Euro und schicken sodann aufgrund eines Widerrufs die Hälfte der Waren wieder zurück. Die restlichen Produkte im Wert von 500 Euro behalten Sie. Der Verkäufer macht einen Fehler und gibt die Rücksendung im System nicht richtig ein, so dass er von Ihnen 1.000 Euro verlangt. Wenn der Verkäufer den Fall nicht ordentlich prüft und weiter auf die Zahlung der restlichen 500 Euro besteht, kann er den Fall auch der SCHUFA melden. Dort wird die offene Forderung in Ihrer Akte vermerkt und Ihr Score herabgesetzt. Obwohl der Fehler beim Verkäufer liegt, könnte erstmal ein negativer Schufa-Eintrag bestehen. Wird dieser Fehler nicht geltend gemacht und korrigiert, könnte dies erhebliche Nachteile für den Betroffenen verursachen.


Rechtsgrundlage für die Löschung der Schufa-Einträge?

Bei der Löschung negativer Schufa-Einträge werden in erster Linie die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung geprüft. Insbesondere die Artikel 15 bis 17 spielen bei der Überprüfung durch einen Anwalt eine wichtige Rolle. Diese Regelungen betreffen die Verarbeitung Ihrer Daten durch Dritte.

Aus Art. 15 DSGVO ergibt sich, dass Ihnen ein Recht auf eine Datenkopie der über Sie hinterlegten Informationen zusteht. Gem. Art. 16 DSGVO muss ein fehlerhafter Eintrag berichtigt werden. Nach Art. 17 DSGVO sind veraltete und ungerechtfertigte Einträge umgehend zu löschen.



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