Schutz für Hinweisgeber: Das Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick

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Ab 2. Juli 2023 gelten die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.


Hinweisgeber spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Missständen und Verstößen innerhalb von Unternehmen. Um sie zu schützen und ihnen eine sichere Umgebung für die Meldung von Vorfällen zu bieten, hat die Regierung das Hinweisgeberschutzgesetz erlassen.


In diesem Beitrag und in meiner neuen Podcastfolge werfen wir einen genaueren Blick auf das Gesetz und erläutern, welche Verpflichtungen Arbeitgeber haben, um den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten.


Teil 1: Das Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick 


Hinweisgeber sind Personen, die in gutem Glauben Informationen über rechtswidrige Handlungen oder Missstände in einem Unternehmen offenlegen. Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, diese Personen vor Repressalien und Benachteiligungen zu schützen. Es schafft einen rechtlichen Rahmen, der es Hinweisgebern ermöglicht, Verstöße sicher zu melden, ohne Angst vor beruflichen Konsequenzen haben zu müssen.


Das Gesetz hat in erster Linie das Ziel, Korruption, Betrug, Umweltverstöße und andere illegale Handlungen aufzudecken und zu bekämpfen.


Teil 2: Verpflichtungen der Arbeitgeber - Arbeitgeber haben bestimmte Verpflichtungen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz.


Ab einer bestimmten Beschäftigtenanzahl sind sie dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, an die Hinweise auf Verstöße gemeldet werden können. Diese interne Meldestelle muss vertraulich und unabhängig sein, um den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten.


Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen Arbeitgeber ab einer Beschäftigtenzahl von mindestens 50 Mitarbeitern eine interne Meldestelle einrichten.


Arbeitgeber müssen prüfen, ob die Einrichtung einer externen Meldestelle erforderlich ist, um Hinweisgeber zu unterstützen, die keine Vertrauensperson im Unternehmen haben oder sich nicht sicher fühlen, den Hinweis intern zu melden.


Arbeitgeber müssen ein Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen etablieren. Dabei sollten klare Richtlinien festgelegt werden, wie Hinweise gemeldet, überprüft und gegebenenfalls weiterverfolgt werden. Es ist wichtig, dass die Verfahren fair und transparent sind und die Identität der Hinweisgeber geschützt wird.


Der Staat richtet externe Meldestellen ein, an die sich der Mitarbeiter wenden kann. Er soll jedoch zuerst die internen Meldestellen anrufen. Jedoch nur eine Sollvorschrift und keine Mussvorschrift.


Teil 3: Strafen und Sanktionen


Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können mit empfindlichen Bußgeldern und Strafen geahndet werden. Die genaue Höhe der Strafen variiert je nach Schwere des Verstoßes und § 40 des Gesetzes sagt dazu:


Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

§ 30 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in bestimmten Fällen anzuwenden und bedeutet:


"Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so verzehnfacht sich das Höchstmaß der Geldbuße nach Satz 2 für die im Gesetz bezeichneten Tatbestände." somit 500.000 €



Teil 4: Wichtige Zahlen und Fristen 


Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt in Deutschland ab dem 2. Juli 2023. Ab diesem Zeitpunkt sind Arbeitgeber verpflichtet, die Regelungen des Gesetzes umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern zu ergreifen.


Übergangsvorschrift:


(1) Private  Beschäftigungsgeber haben grundsätzlich  mit   in  der  Regel   50  bis  249

Beschäftigten ihre internen Meldestellen bis zum 17. Dezember 2023 einzurichten.

Unternehmen mit Mitarbeitern ab 250 Mitarbeitern haben diese Verpflichtung ab dem 02.07.2023 zu erfüllen, somit ohne Übergangsfrist.


(2)  Sanktionen wegen der Nichteinrichtung einer internen Meldestelle sind erst ab dem 1. Dezember 2023 zu erwarten, da der Gesetzgeber diese hinausgeschoben hat.



Fazit:


Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Hinweisgebern und zur Aufdeckung von Verstößen innerhalb von Unternehmen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ab 50 Mitarbeitern eine interne Meldestellen einzurichten und klare Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen festzulegen. Die Einhaltung des Gesetzes ist entscheidend, um Hinweisgeber zu ermutigen, Verstöße zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. Durch die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes können Unternehmen eine transparente und rechtskonforme Arbeitsumgebung schaffen, in der Missstände effektiv bekämpft werden können.



Hier gibt's die Podcastfolge dazu an:

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