Schwarzarbeit durch Leiharbeit?

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Nirgendwo beargwöhnt Vater Staat seine Bürger bislang so energisch wie beim Thema Steuern. Daher wird auch die Verfolgung von Schwarzarbeit mit verhältnismäßig beeindruckender Effizienz betrieben. Ein Bereich, der mit Argusaugen betrachtet wird, ist die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung, oder kurz: Leiharbeit.

In diesem Rechtstipp erfahren Sie:


  • Wie Leiharbeit funktioniert

  • Wann Leiharbeit Schwarzarbeit ist

  • Welche Folgen illegale Leiharbeit hat

  • Was Sie bei einer Anzeige tun sollten

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Wie funktioniert Leiharbeit?


Die Institution der Leiharbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Sie funktioniert so, dass Arbeitnehmer von Zeitarbeitsunternehmen an einen Arbeitgeber ausgeliehen werden können, wenn Letzterer wegen einer besonders hohen Auftragszahl dringend vorübergehend zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Der Entleiher kann die Leiharbeiter für die Dauer der Verleihung wie eigene Angestellte in seinem Betrieb einsetzen, und ist ihnen gegenüber weisungsbefugt, tatsächlich bleiben sie rechtlich aber Angestellte des Verleihers. Die genauen Regelungen zu Arbeitgeberpflichten, der Dauer der Arbeitnehmerüberlassung, der konkreten Tätigkeit und dafür erforderlichen Qualifikationen, Arbeitszeiten und alle weiteren Bedingungen, werden vertraglich festgelegt.

Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist Voraussetzung für den Vertragsschluss. Ausnahmen hierfür gibt es nur, wenn Arbeitskräfte kurzfristig in einem Unternehmen eingesetzt werden, dass zur selben Branche oder zum selben Konzern wie das Verleiherunternehmen gehört.


Wann ist Leiharbeit Schwarzarbeit?


Wenn der Verleiher über keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, gilt diese automatisch als Schwarzarbeit und ist illegal. Dies kann auch der Fall sein, wenn beispielsweise Arbeitnehmer in einem tatsächlichen Leiharbeitsverhältnis als Lohnunternehmer auf Basis eines Werksvertrages beschäftigt werden.

Die Rentenversicherung, der Betriebsprüfungsdienst und nicht zuletzt der Zoll sind für die Kontrolle von Leiharbeitsverhältnissen zuständig, und können im Rahmen einer Betriebsprüfung unangekündigt die Bücher der beteiligten Parteien durchsehen und die Verträge prüfen.

Werden illegale Arbeitnehmerüberlassungen (oder schlicht und einfach irgendwelche Formfehler in den Arbeitsverträgen) festgestellt, haben die Beteiligten wenig zu lachen. Zwar ist der Verleiher als der erlaubnispflichtige Vertragspartner und eigentliche Arbeitgeber der Leiharbeiter hauptverantwortlich, aber für den Entleiher gilt: Mitgefangen, mitgehangen!


Welche Folgen hat illegale Leiharbeit?


Leiharbeit, die nicht auf einem rechtmäßigen Vertrag basiert, nicht erlaubt, oder falsch deklariert ist, gilt grundsätzlich erst einmal als Ordnungswidrigkeit, und hat saftige Bußgelder zur Folge.

Je nach dem, was die Verträge besagen, bzw. wie Verleiher und Entleiher die Arbeitnehmerüberlassung untereinander geregelt haben, können sie sich darüber hinaus auch wegen Steuerhinterziehung strafbar machen. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung geht nicht nur fürchterlich ins Geld, (Hohe Geldstrafen, Steuernachzahlungen, Zinsen, Säumnisaufschläge, usw.) sondern kann beide Unternehmer, mindestens aber den Verleiher, seine Lizenzen kosten, und seine berufliche Laufbahn damit beenden. Im ungünstigsten Falle – wenn Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in großem Stile über einen längeren Zeitraum hinweg betrieben worden sind – drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, die allerdings zumeist zur Bewährung ausgesetzt werden.


In unserem Rechtsblog erfahren Sie mehr zum Thema Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.


Was sollte man bei einer Anzeige tun?


Wenn gegen Sie eine Anzeige wegen illegaler Leiharbeit ergangen ist, müssen Sie umgehend handeln. Wir empfehlen Ihnen hierbei dringend die Einhaltung der beiden goldenen Regeln des Strafrechts:


1. Schweigen ist Gold. Mit allen Informationen, die Sie den Ermittlungsbehörden geben, schaden Sie sich selbst. Und Sie geben den Ermittlungsbehörden Informationen, sobald Sie den Mund aufmachen. Daher nutzen Sie unbedingt Ihr Schweigerecht, und machen Sie keinerlei Angaben zur Sache, um Ihrer Verteidigung alle Wege offen zu halten.


2. Ab zum Anwalt. Wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird für Sie die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, die Ermittlungsakte anfordern, und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe genau prüfen. Falls nicht auf diesem Wege das Verfahren gegen Sie zur Einstellung gebracht werden kann, wird Ihr Anwalt auf Basis der Ermittlungsakte gemeinsam mit Ihnen eine möglichst wirksame Strategie zu Ihrer Verteidigung erarbeiten.


Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und in Fällen der Steuerhinterziehung durch jahrelange bundesweite Tätigkeit reich an Erfahrung.


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