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Scottish Widows Europe S.A. (Clerical Medical) – Verträge werden nicht ordnungsgemäß erfüllt

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In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Versicherungsnehmern darüber, dass die Scottish Widows Europe S.A. (ehemals Clerical Medical) ihre vertraglichen Zusagen, die in einigen Kapitallebensversicherungsverträgen vorgesehen sind, nicht mehr erfüllt. Es geht dabei um vereinbarte regelmäßige Auszahlungen oder auch Einmalauszahlungen, die nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe geleistet werden. Betroffen davon sind vermehrt Anleger, die Ende der 90er-Jahre eine Lex-Konzept-Rente abgeschlossen haben, aber auch EuroPlan-Fälle, Performance plus Rente, Systemrenten etc., aber auch nicht fremdfinanzierte Kapitallebensversicherungen. Dabei vertritt die Scottish Widows Europe S.A. die Ansicht, sie sei nicht zur Erfüllung der policierten Auszahlungen verpflichtet.

Rechtsauffassung von Witt Rechtsanwälte setzte sich vor dem Bundesgerichtshof durch

Diese Rechtsauffassung ist nicht nur nach Auffassung von Witt Rechtsanwälte PartGmbB (Heidelberg/München/Berlin) falsch, sondern wurde 2012 auch vom Bundesgerichtshof abgelehnt (Az.: IV ZR 151/11). So wurde nicht überraschend Clerical Medical in einem solchen Fall erst kürzlich wieder in einem von Rechtsanwalt Hans Witt vor dem Landgericht Münster geführten Gerichtsverfahren zur Zahlung verurteilt. Der Mandantin stehen danach in Summe über 200.000,00 € mehr zu, als Clerical Medical freiwillig zahlen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, allerdings konnte Clerical Medical in einer sehr großen Zahl solcher Fälle bislang keinen einzigen rechtskräftigen Erfolg gegen die von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten erzielen.

Widerspruch bzw. Rücktritt in diesen Fällen oft ungeeignet

Es besteht grundsätzlich in vielen Fällen bei Clerical Medical auch die Möglichkeit eines Widerspruchs bzw. Rücktritts vom Versicherungsvertrag. Diese Möglichkeit führt bei Lebensversicherungsverträgen mit vereinbarten Auszahlungen aber für den Versicherungsnehmer oft zu einem wirtschaftlich schlechteren, teilweise sogar wesentlich schlechteren Ergebnis als die Durchführung des Vertrags und ist daher nicht selten ungeeignet. Witt Rechtsanwälte warnen ausdrücklich davor, ohne anwaltliche Prüfung den Versicherungsvertrag zu beenden. Das kann dazu führen, dass im Einzelfall auch einmal 100.000,00 € und mehr dadurch verloren gehen.

Gerichtliche Durchsetzung ohne Kostenrisiko möglich

Da nicht alle Kunden über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und nicht jeder auf eigenes Risiko prozessieren möchte, kann Witt Rechtsanwälte mehrere Prozesskostenfinanzierer, darunter auch einer der größten Prozesskostenfinanzierer in Deutschland, empfehlen, die Fälle mit Clerical Medical bei einer anwaltlichen Vertretung durch Witt Rechtsanwälte finanzieren.

Vertretung durch Witt Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte von Witt Rechtsanwälte haben in den letzten fast 14 Jahren weit über 1.000 Kunden der Clerical Medical erfolgreich beraten und vertreten und konnten in diesem Zusammenhang wegweisende Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofes und eine große Zahl von Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten ihrer Mandanten herbeiführen. Nach wie vor sind Witt Rechtsanwälte in großem Umfang für zahlreiche Versicherungsnehmer der Clerical Medical, die heute unter der Scottish Widows Ltd. firmiert und inzwischen ihren Vertragsbestand auf die Scottish Widows Europe S.A. übertragen hat, sowohl außergerichtlich als auch bundesweit vor Gericht sehr erfolgreich tätig.

Ansprechpartner und Kontaktaufnahme

Ansprechpartner bei Witt Rechtsanwälte für diese Fälle sind u. a. alle Partner bei Witt Rechtsanwälte (Hans Witt – Heidelberg, Tobias Pielsticker – München, Thomas Franken – Heidelberg und Anna Zajac – Berlin).

Fragen zur Vertretung und Vergütung können unverbindlich telefonisch erfragt werden.



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