SEG Smart Energy Group AG gelöscht +++ SOL'OR: Valoro Handelshaus AG und EM Global Service AG involviert

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Die Rückabwicklungsverfügung der Bafin aus dem Jahr 2018 für Geschäfte der SEG Smart Energy Group AG mit Sitz in Eschen, Liechtenstein, brachte den Anlegern keine Rückerstattung. Am 01.06.2022 wurde die SEG Smart Energy Group AG infolge Abweisung des Konkursantrages mangels hinreichendem kostendeckenden Vermögen aus dem liechtensteinischen Handelsregister gelöscht. 

Für die Anleger ist damit aber noch lange nicht alles verloren: Gegenwärtig wird in zwei Verfahren vor dem Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein geklärt, ob nicht auch andere, involvierte Unternehmen das Investment der Anleger rückerstatten müssen. Nach der hier vertretenen Auffassung kommen dafür die liechtensteinischen Gesellschaften Valoro Handelshaus AG und EM Global Service AG in Betracht, und zwar aus folgenden Gründen:

Das zentrale Argument ist, dass die Anleger nicht nur einen Vertrag mit der SEG Smart Energy Group AG geschlossen, sondern in das Gesamtprodukt "Sol'or" investiert haben.

Sol’or ist nach der hier vertretenen Auffassung eine Art Anlagestrategie, die aus drei Stufen und drei Verträgen mit drei Gesellschaften besteht:

Stufe 1: Kaufvertrag mit der VALORO Handelshaus AG

Stufe 2: Pachtvertrag mit der SEG Smart Energy Group AG

Stufe 3: Rohstoff-Verwaltungsvertrag mit der EM Global Service AG

Das Gesamtprodukt Sol'or macht aus Sicht von Rechtsanwältin Fröhlich für die Anleger wirtschaftlich nur dann Sinn, wenn regelmässig Pachtzinszahlungen fliessen: Was soll der Anleger mit dem Eigentumsrecht an Photovoltaik- Modulen in Kroatien allein anfangen? Fliessen keine Pachtzahlungen, führt dies zu einer schweren Äquivalenzstörung des gesamten Gesamtvertragsverhältnisses, so die Argumentation. Ein solches vertragliches Missverhältnis berechtigt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zur Vertragsanfechtung.

Mit anderen Worten berechtigt der Ausfall der Pachtzahlungen durch die SEG Smart Energy Group AG nach Auffassung von Rechtsanwältin Fröhlich die Anleger zur Anfechtung sämtlicher im Rahmen des Anlageproduktes Sol'or geschlossenen Verträge. Im Erfolgsfall führt die Anfechtung zur Rückerstattung der wechselseitig ausgetauschten Leistungen. Der Anleger würde kurz zusammengefasst wieder zurückerhalten, was er einbezahlt hat.

Nach der hier vertretenen Auffassung kann also das gesamte Investment zurückverlangt werden. 

Aufgrund der 30-jährigen Verjährungsfrist für solche Rückabwicklungsansprüche steht diese Möglichkeit den Anlegern nach wie vor offen.

In zwei Prozessen vor dem Fürstlichen Landgericht werden Anlegeransprüche auf Rückerstattung ihres Investments samt Zinsen gegen die Valoro Handelshaus AG und die EM Global Service AG derzeit gerichtlich geklärt.

Die Prozesse führt Sabine Fröhlich, die sich als Rechtsanwältin in Liechtenstein im Finanz- und Anlagesektor spezialisiert hat. Alle Betroffenen können sich gerne unter den Kontaktdaten auf www.froehlich.law an sie wenden. 

Es gibt Möglichkeiten, wie Anleger zu ihrem Recht kommen können, die kein Geld für die Bezahlung von Gerichts- und Anwaltskosten übrighaben. Rechtsanwältin Fröhlich berät Betroffene gerne auch diesbezüglich.

Fortsetzung folgt.





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