Senec-Tauschaktion: Mit der Ankündigung ist das Problem noch nicht endgültig gelöst

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Modultausch ist diskutables Angebot


Der angekündigte Tausch der brandgefährlichen Lithium-Ionen Batterien - worüber von Buttlar Rechtsanwälte bereits berichtet hat - in neu entwickelte Lithium-Eisenphosphat-Module ist eine diskutable Lösung. Die ersten Reaktionen von Kunden sind deshalb auch überwiegend positiv. Dennoch sollten die Betroffenen den Fall nicht vorschnell zu den Akten legen. Aus anwaltlicher Vorsicht sind noch einige Punkte zu bedenken.


Die neue Lithium-Eisenphosphat-Module sollen ab Sommer 2024 ausgeliefert werden. Das ist ein offener Zeitrahmen, sowohl hinsichtlich des Startzeitpunkts als auch im Hinblick auf die Gesamtdauer. Weil Senec nicht bekannt gibt, wie viele Speicher (10.000, 50.000 oder 100.000?) aufgerüstet werden sollen, lässt sich der zeitliche Rahmen der Tauschaktion nur schwer abschätzen. Für den Einzelnen bedeutet dies erst einmal abwarten. Bis Juli 2024, 2025 oder vielleicht sogar noch länger?


Auch fehlt in der Ankündigung der Tauschaktion eine Begründung für die Neuentwicklung. Damit hat Senec die Chance vergeben, verloren gegangenes Vertrauen, zurückzugewinnen. Denn in Bezug auf die aktuell im Einsatz befindlichen Lithium-Ionen Module bleibt nach wie vor die Frage offen, warum auf der einen Seite die Beladung auf mehr als 70 Prozent nicht möglich sein soll und auf der anderen Seite keine Sachmängel vorliegen sollen. Und warum werden die aktuellen Module ausgewechselt, wenn sie doch dem Stand der Technik entsprechen und keine Sicherheitsdefizite aufweisen? Antworten auf diese Fragen würden Transparenz schaffen und auch das Vertrauen in die Technikkompetenz der EnBW-Tochter stärken.


Sichern Sie Ihre Rechte!


Wegen der Unsicherheiten in zeitlicher, aber auch in technischer Hinsicht sollten betroffene Kunden ihre aktuelle Rechtsposition sichern. Das gilt vor allem für folgende Rechte:


Gewährleistung: Die Ansprüche, die dem Käufer einer mangelhaften Sache zustehen, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab der Lieferung. Wer sich noch innerhalb dieser Frist befindet, sollte seine Rechte entweder ausüben oder mit dem Händler bzw. Installateur einen Verjährungsverzicht aushandeln.


Widerrufsrecht: In Ausnahmefällen steht den Käufern von Senec-Speichern auch ein Widerrufsrecht zu. Das BGB gewährt Verbrauchern in bestimmten Situationen (z.B. Fernabsatz- oder Haustürgeschäfte) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wurde der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, läuft die Frist erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen ab.  


Wer seine aktuelle Rechtsposition konserviert hat, kann in Ruhe abwarten, bis die Module getauscht werden. Er kann aber auch handeln, wenn es die weitere Entwicklung erfordert, beispielsweise weil es zu Problemen bei der Produktion oder zu Lieferengpässen kommt.


Alternative Lösungen prüfen!


Speichertausch: Bislang waren einige Händler bereit, das Senec Gerät durch den Speicher eines anderen Herstellers auszutauschen. Die Lösung ist bei vielen Betroffenen beliebt, da sie die Möglichkeit bietet, basierend auf den inzwischen gesammelten Erfahrungen einen Speicher nach harten Qualitätskriterien auszuwählen und nicht nur nach werblichen Versprechungen des Herstellers. Hier muss ausgelotet werden, ob diese Händler nach der Senec Ankündigung noch zu einem Speichertausch bereit sind.


Klage: Natürlich bleibt auch die Möglichkeit, die zivilrechtlichen Ansprüche auf gerichtlichem Weg zu verfolgen. Diese Option wird von Kunden bevorzugt, die kein Vertrauen mehr in die Produkt- und Leistungsversprechen von Senec haben. Gleiches gilt für Betroffene, die mit den Leistungen ihres Händlers so unzufrieden sind, dass sie einen Neuanfang mit einem anderen Vertragspartner wünschen.


Individuellen Rechtsrat einholen


Es geht hier um eine langfristige Entscheidung. Der Speicher ist ein wichtiger Baustein für die persönliche Autarkie in Zeiten ständig steigender Energiekosten. Die Speichermodule sollen 10, 15 oder 20 Jahre sicher und zuverlässig funktionieren. Außerdem handelt es sich um ein Haushaltsgerät mit hohen Anschaffungskosten, die teilweise über 10.000 € liegen. Demzufolge ist es wichtig, sich individuell beraten zu lassen.


Aus mehr als tausend anwaltlichen Erstberatungen wissen wir, dass es zwar immer um den Senec Speicher geht, die individuellen Bedürfnisse aber stark von den persönlichen Verhältnissen abhängen. Deshalb gibt es keine pauschale und für alle Betroffenen gleichermaßen gültige Lösung. Daher ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt individuell beraten zu lassen, der mit den Besonderheiten des Senec-Falles bestens vertraut ist.


Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bekam unmittelbar nach dem Brand im März 2022 die erste Anfrage eines betroffenen Senec Kunden. Seither verfolgt sie die Entwicklung der von zahlreichen technischen Problemen gekennzeichnete Historie der Serien Senec.Home V2.1 und V3.


Die Anwälte des Photovoltaik Teams haben sich in dieser Zeit nicht nur mit allen auftretenden Rechtsfragen befasst, sondern auch die für die Bearbeitung notwendigen technischen Fachkenntnisse erworben. Im Zuge dessen gelang es, in zahlreichen Fällen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich - einvernehmliche und für den Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu erzielen.

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Foto(s): Allianz, Proven Expert, Nutzungsrecht von Buttlar Rechtsanwälte


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