Sicherheitsabstand missachtet: verkehrsrechtliche Konsequenzen
- 3 Minuten Lesezeit
Die Missachtung des Sicherheitsabstandes zählt zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Laut dem Statistischen Bundesamt gingen mehr als 51.000 Unfälle mit Personenschaden auf einen ungenügenden Abstand zwischen den Verkehrsteilnehmern zurück. Ob absichtliches Drängeln oder unbewusst zu dichtes Auffahren – ein zu geringer Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug birgt große Gefahren. Durch den geringen Abstand zum Vordermann fehlen Zeit und Strecke, um auf plötzliche Veränderungen in der Verkehrssituation zu reagieren.
Sicherheitsabstand innerorts und außerorts
Laut Straßenverkehrsordnung muss der Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug so groß sein, dass zu jeder Zeit hinter diesem gehalten werden kann – auch wenn der Vordermann unerwartet scharf bremst. Diese Regel gilt übrigens auch für Radfahrer, wenn diese hinter einem anderen Fahrrad oder einem Fahrzeug fahren. Der optimale Sicherheitsabstand richtet sich nach dem eigenen Fahrzeug, den Verkehrsverhältnissen, der Geschwindigkeit und dem Gebiet, indem der Verkehrsteilnehmer unterwegs ist.
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft – etwa einer Stadt oder einer Gemeinde – muss der Abstand zum voranfahrenden Verkehrsteilnehmer gleich der in einer Sekunde gefahrenen Strecke sein. Bei Tempo 50 km/h beträgt der Mindestabstand also 15 Meter. Außerhalb geschlossener Ortschaften – wie auf Autobahnen oder Landstraßen – gilt die Faustregel: Abstand gleich halber Tachowert. Fährt ein Auto 120 km/h auf der Autobahn, müssen mindestens 60 Meter Sicherheitsabstand zum Vordermann eingehalten werden. Für schwere Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gewicht gilt: Fahren sie schneller als 50 km/h, muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden.
Mindestabstand beim Überholen beachten
Auch beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer muss auf einen ausreichenden Seitenabstand geachtet werden. Der nötige Abstand richtet sich dabei nach dem Verkehrsteilnehmer, der überholt wird. So müssen Fahrzeuge zu Fahrrädern, Motorrädern und E-Rollern mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen einhalten. Wird ein PKW oder Lastwagen überholt, muss ein Meter Mindestabstand eingehalten werden, bei wartenden Linienbussen sind es sogar zwei Meter.
Abstandsverstoß: Strafen aus dem Bußgeldkatalog
Wer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhält und dabei erwischt wird, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Das können je nach Schwere der Tat Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote sein. Die Höhe der Strafe hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab, während der der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Bei einem Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h erwartet den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Wurden dabei Personen oder Gegenstände gefährdet oder beschädigt, kann das bis zu 35 Euro kosten.
Tatbestand | Bußgeld |
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Sachbeschädigung | 35 € |
Hält ein Fahrer den Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h nicht ein, werden bis zu dreistellige Geldbußen und Punkte in Flensburg fällig. Bei Missachtung des Mindestabstands mit Tempo 100 km/h oder mehr kommen sogar Fahrverbote hinzu.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | 1 | ||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch bei Bußgeldbescheid wegen Abstandsverstoß möglich
Bußgeldbescheide, die aufgrund von Abstandsverstößen ausgestellt werden, müssen nicht immer korrekt sein. Messerfehler oder unvermeidbar dichtes Auffahren aufgrund einer unübersichtlichen Verkehrssituation können Gründe für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bescheid sein. Wer mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, sollte einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Die Kanzlei VON RUEDEN hat sich auf Verkehrsrecht spezialisiert und berät Sie gern bei Fragen rund um Bußgeldbescheide aufgrund eines Abstandsverstoßes. Kontaktieren Sie uns!
Artikel teilen: