Signa Prime: Fällige Anleihe! Verjährung? Anwaltsinfo!

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Bei der Gesellschaft Signa Prime, einer Tochtergesellschaft der Signa Gruppe, war am Donnerstag, den 30.11.2023, eine Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 201,5 Millionen Euro fällig.

Zur (fristgerechten( Rückzahlung gibt es noch keine gesicherten Informationen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.


Die Sorgen steigen damit auch für Anleihegläubiger der Signa Finance 2020 S.C.S-Anleihe, nachdem die Beteiligungsgesellschaft Signa-Holding des Tiroler Investors René Benko am 29.11.2023 einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Form eines Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung beim Handelsgericht Wien eingebracht hatte. 


Anleihegläubiger der obigen Anleihe Signa Finance 2020 S.C.S. sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ihre Rechte prüfen, sofern keine fristgerechte Rückzahlung erfolgt sein sollte.


Anleihe-Investoren könnten z.B. Ansprüche aus Prospekthaftung (im engeren und weiteren Sinne) prüfen. Dabei sollten Anleiheinvestoren immer eine möglicherweise eintretende Verjährung prüfen, die z.B. bereits nach deutschem Recht gemäß §§ 195, 199 BGB (3 Jahre zum Jahresende ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von Schaden und Schädiger) zum Jahresende 2023 eintreten könnte, sofern noch keine Verjährung eingetreten sein sollte, was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss, weil die Anleihe bereits am 30. Juli 2020 begeben wurde.

Auch andere Ansprüche gegen Verantwortliche könnten geprüft werden.

Fazit: Investoren bei Signa sind nicht schutzlos gestellt, sondern können gerne ihre Rechte prüfen und sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und hierbei schon tausende Anleger erfolgreich vertreten hatten (z.B. WBG-Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, getgoods.de AG, Wirecard, usw.)



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