Sind Sie auf den Hund gekommen?

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Welcher Hund passt zu mir? Diese Frage stellen sich viele vor dem Kauf eines Hundes. Wissen Sie aber auch, welche rechtlichen Fragen auf einen Hundehalter zukommen? Das fängt bereits beim Kauf eines Hundes an: Ein Hund ist keine Sache. Dies steht so im Gesetz. Allerdings wird er wie eine Sache behandelt. Wenn Sie also einen Hund kaufen und dieser ist krank, können Sie vom Verkäufer z. B. Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen.

Wenn der Hund nun bei Ihnen gesund angekommen ist, wollen Sie natürlich, dass es dem Hund gut geht. Da ist die nächste Frage, ob der Hund beim Gassigehen mit oder ohne Leine geführt werden muss. Haben Sie auch in Ihren Mietvertrag geschaut, ob der Vermieter eine Hundehaltung überhaupt erlaubt? Was ist, wenn der Hund oft bellt und die anderen Mitbewohner sich beschweren? Es empfiehlt sich immer, die Hundehaltung mit dem Vermieter abzusprechen, wenn in Ihrem Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung enthalten ist. Auch die Nachbarn sollten informiert werden, damit diese nicht beim ersten Bellen des Hundes erschrecken oder gleich das Ordnungsamt verständigen. Wollen Sie einen sogenannten Kampfhund kaufen, dann empfiehlt es sich, beim zuständigen Ordnungsamt anzufragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Unabhängig von der Größe des Hundes sind Sie als Hundehalter verpflichtet,  Ihren Hund von der Straße, also von fahrenden Autos, Motorrad- und Fahrradfahrern und auch Fußgängern fernzuhalten. Auch derjenige, der den Hund ausführt, muss körperlich und psychisch in der Lage sein, auf den Hund einzuwirken. Geht nun ein kleines Kind mit einem großen Hund spazieren, dann ist dies für beide eine Gefahr. Was ist mit den Häufchen, die Ihr Hund auf dem Gehweg hinterlässt? Müssen Sie diese einsammeln? Was ist, wenn Ihr Hund unglücklicherweise jemand anderen verletzt hat, indem er z. B. einen Fahrradfahrer ins Fahrrad gelaufen ist oder schlimmstenfalls gebissen hat? Diese Fragen sollen Ihnen nicht die Freude an Ihrem Vierbeiner nehmen. Sie sollen Ihnen jedoch den Blick dafür öffnen, welche Probleme bei der Haltung eines Hundes auf Sie zukommen können. Bei Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Tilch zur Verfügung.


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