smokezig GmbH – Wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines E-Zigaretten-Händlers

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Smokezig-GmbH-Abmahnung: Der Inhaber eines Ladenlokals zum Vertrieb von elektronischen Zigaretten wurde von der smokezig GmbH abgemahnt, da die von ihm vertriebenen Produkte angeblich nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthielten. Eine sog. E-Zigarette wird mittels nikotinhaltigen Dampfes ohne herkömmlichen Tabak konsumiert. Das Tabakerzeugnisgesetz und die dazugehörige Verordnung enthalten Vorgaben für den Vertrieb im stetig wachsenden Markt von E-Zigaretten.

Der Inhalt der Abmahnung von smokezig 

Wenn E-Zigaretten und Zubehörprodukte vertrieben werden, müssen die Produkte gem. § 15 Abs. 1 TabakerzG i.V.m. TabakerzV einen Beipackzettel mit einzelnen Informationen enthalten. Der gesundheitliche Schutz des Konsumenten soll dadurch gewährleistet werden, dass in deutscher Sprache u.a. vor einem Zugang durch Kinder gewarnt wird oder auf die gesundheitlichen Risiken hingewiesen wird. Eine Kontaktadresse des Herstellers im Europäischen Wirtschaftsraum soll ebenfalls abgedruckt sein. Das ergebe sich auch aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG (Produktsicherheitsgesetz).

Sechs Monate bevor das Produkt in den Verkehr gebracht würde, müssten die Informationen an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden, § 24 Abs. 3 TabakerzV.

Diese Informationspflichten habe Abgemahnte angeblich verletzt. Zudem sei die gem. § 24 Abs. 3 TabakerzV erforderliche Mitteilung an die Behörde aus zeitlichen Gründen gar nicht realisierbar für den Abgemahnten gewesen. Der Abgemahnte habe zudem auf der Facebook-Seite seines Lokals die Produkte beworben und somit gegen § 19 Abs. 2, 3 TabakerzG verstoßen.

Was sind die Forderungen der smokezig GmbH? 

Diese Verstöße seien ein wettbewerbsrechtlich unzulässiges Verhalten im geschäftlichen Verkehr, §§ 3, 3 a UWG. Deshalb stünde der smokezig GmbH gem. § 8 Abs. 1 UWG ein Unterlassungsanspruch zu. Eine Klage sei nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu vermeiden. Daher fordert Kanzlei Heinsen Rechtsanwälte in Hamburg im Namen seiner Mandantin vom Abgemahnten

  • die Zahlung der außerprozessualen Rechtsverfolgungskosten (Gegenstandswert 50.000 €),
  • die Erklärung, das vorgeworfene Verhalten zu unterlassen,
  • die Auskunft über den Umfang der vorgeworfenen Wettbewerbsverletzungen und den hervorgerufenen oder künftig entstehenden Schaden zu ersetzen.

Reaktion bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Wie Sie nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung reagieren können

Eine Abmahnung, in der Ihnen vorgeworfen wird sich im geschäftlichen Verkehr unlauter i.S.d. UWG verhalten zu haben, enthält meist eine beigefügte Unterlassungserklärung. Diese sollten Sie nicht ohne eine rechtliche Beratung eines Fachanwalts unterschreiben. Um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen, empfehlen wir Ihnen als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht unsere kostenlose Ersteinschätzung. Hier können Sie uns Ihre Abmahnung zukommen lassen: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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