SO reagieren Sie richtig auf die gefährlichste Frage im BEM-Gespräch

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Viele Arbeitgeber entscheiden sich für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), weil sie damit die Kündigung eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin vorbereiten wollen. Im BEM-Gespräch stellen Arbeitgeber dann oft eine bestimmte, für Arbeitnehmer sehr gefährliche Frage. Welche das ist und wie man darauf am besten antwortet, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zunächst: Wenn Sie sich nicht vollkommen sicher sind, dass es nicht um eine Kündigung geht, sollten Sie immer damit rechnen, dass der Arbeitgeber mit dem BEM eine Kündigung vorbereitet. Mit dieser Einstellung laufen Sie am wenigsten Gefahr, dem Arbeitgeber im BEM unbeabsichtigt eine Steilvorlage für Ihre Kündigung zu geben.

Anlass dafür bietet sich im BEM-Gespräch, wenn der Arbeitgeber nach den Krankheitsursachen fragt, beispielsweise: „Sagen Sie mal, warum sind Sie denn krank geschrieben?“

Diese Frage ist deswegen so gefährlich für Arbeitnehmer, weil sie sich auf die Gesundheitsprognose auswirken kann, die wiederum eine der Voraussetzungen für die Wirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung ist. Antworten Arbeitnehmer ungünstig auf diese Frage, kann sich das negativ auf die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage auswirken.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Äußern Sie sich am Arbeitsplatz nicht zu Ihren Krankheitsursachen, erst recht nicht im BEM-Gespräch! 

Falls Ihr Arbeitgeber nachhakt und auf einer Antwort besteht, sagen Sie: „Dazu muss ich nichts sagen und dazu möchte ich auch nichts sagen.“ Danach gehen Sie ruhig in die Offensive und teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, was Ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz schadet.

Sagen Sie also beispielsweise: „Warum wir dieses BEM durchführen, ist, herauszufinden, was an meinem Arbeitsplatz meiner Gesundheit im Weg steht und wie wir diese Ursachen am besten aus dem Weg bekommen.“

Dann zählen Sie diese Ursachen auf, beispielsweise dass bestimmte Aufgaben Sie überlasten oder dass Ihre Büromöbel veraltet oder beschädigt sind. Nennen können Sie hier auch eine fehlende Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers oder eine belastende Situation mit einem Arbeitskollegen. 

Nehmen Sie dabei stets eine konstruktive und sachliche Haltung ein. Seien Sie bereit, an Lösungen mitzuwirken, etwa wenn der Arbeitgeber ein klärendes Gespräch zwischen Ihnen und einem Arbeitskollegen vorschlägt.

Lesen Sie das Gesprächsprotokoll am Ende in Ruhe durch und unterschreiben Sie es nur, wenn das, was da steht, im Gespräch auch so gesagt wurde. Steht im Protokoll etwas, was nicht stimmt, oder worum es im Gespräch nicht ging, unterschreiben Sie es bitte nicht! Fertigen Sie in dem Fall möglichst zügig ein Gedächtnisprotokoll an.

Will Ihr Chef Sie womöglich wegen Krankheit kündigen? Hat man Ihnen gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag angeboten? Haben Sie Fragen zum BEM-Gespräch, zu Ihrem Kündigungsschutz und zur möglichen Abfindungshöhe?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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