Solar Millennium – Schadensersatz und Interessengemeinschaft

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Der Erlanger Solarkraftwerk-Entwickler Solar Millennium hatte Ende Dezember 2011 einen Insolvenzantrag gestellt. Von der Zahlungsunfähigkeit der Solar Millennium AG sind rund 30 000 Anleger betroffen: Ca. 16 000 Anleger besitzen Inhaber-Teilschuldverschreibungen des Unternehmens über 227 Mio. €; mit diesem Geld finanzierte die Solar Millennium AG ihre Solarkraftwerkprojekte. Nun ist fraglich, ob die Anleger der Solar Millennium AG dieses Geld zurückerhalten. Da sie aber zumindest Gläubiger im Insolvenzverfahren der Solar Millennium AG sind und somit die gleiche Quote wie alle anderen Gläubiger ausbezahlt bekommen - auch wenn diese in ihrer Höhe noch ungewiss ist - haben sie zumindest bessere Chancen als die Aktionäre von Solar Millennium.

Weitere rund 14 000 Aktionäre von Solar Millennium müssen nämlich stark um ihr Geld bangen, da diese erst nachrangig hinter allen anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse befriedigt werden; Aktionäre von Solar Millennium erhalten also erst dann Geld zurück, wenn alle Gläubiger zu 100 % bedient wurden. Selbst der vorläufige Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG verhält sich hierzu höchst pessimistisch.

Beteiligt hatten sich diese Anleger vor allem aufgrund ökologischer Gesichtspunkte, da der Tätigkeitsschwerpunkt von Solar Millennium in der Entwicklung, Finanzierung und dem Bau von Solarkraftwerken liegt. Allerdings droht diesen nun der Totalverlust ihres eingezahlten Kapitals!

Anleger der geschlossenen Fonds von Solar Millennium „Andasol" und „Ibersol", die zwei solarthermische Kraftwerke in Südspanien finanzieren sollten, seien von der Insolvenz nicht betroffen. Bei diesen handle es sich um rechtlich eigenständige Unternehmen, die keine Insolvenz angemeldet hätten. Das Andasol-Kraftwerk sei zudem schon in Betrieb und liefere den ersten Strom für die rund 3500 Anleger. Ibersol hingegen werde nun rückabgewickelt, wobei das bisher einbezahlte Geld von rund 6,6 Mio. € wieder an die Anleger zurückfließen soll.

Derzeit werden für Solar Millennium Investoren gesucht, wobei sich bislang etwa 70 mögliche Käufer gemeldet hätten, wie Focus Money Online vom 30.01.2012 berichtet. Interessenten gebe es für das ganze Unternehmen oder auch für nur Teile davon, wobei überlegt wird, die Firma in deutsche, spanische und amerikanische Geschäfte aufzuteilen. Allerdings erschwere die Vielzahl an Projektgesellschaften die Verhandlung um Solar Millennium, sodass eine Zerschlagung trotzdem noch drohen könnte. Gerechnet wird damit, dass zum 1. März das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Solar Millennium eröffnet werden könnte.

Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters der Solar Millennium AG haben Anleger kaum Chancen, ihr investiertes Geld zurückzuerlangen, sodass diese höchstwahrscheinlich leer ausgehen werden. Trotzdem sollten nun die Forderungen erst einmal zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da auch während des Insolvenzverfahrens Vermögenswerte der Firma auftauchen können.

Weiterhin ist Anlegern der Solar Millennium AG zu raten, sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater überprüfen zu lassen und auf diesem Wege eine Rückabwicklung der Anlage zu erreichen. Nur in diesem Fall ist es möglich, ohne Verluste von der Anlage an der Solar Millennium AG loszukommen.

Solche Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen vor allem dann, wenn sie nicht ordnungsgemäß von den Banken über die Risiken der Anlage an der Solar Millennium AG aufgeklärt wurden, so wie das nun möglicherweise eintretende Totalverlustrisiko. Oftmals wurde Anlegern die Anlage an Solar Millennium als sicher und aufgrund des ökologischen Gedankens empfohlen; von den Risiken war hingegen keine Rede. Zudem haben sich die Banken einer Aufklärungspflichtverletzung schuldig gemacht, wenn sie Provisionen (Kick-Backs) verschwiegen haben, sodass Anlegern auch deswegen ein Schadensersatzanspruch zustehen kann.

Geschädigte Anleger von Solar Millennium sollten also nicht mehr länger zögern, sondern umgehend ihre Ansprüche überprüfen lassen, sodass sie die Verluste minimieren können.

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