Soldat kann Ruhegehalt wegen fehlender Verfassungstreue aberkannt werden - Expertenbeitrag

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Jeder Soldat muss gemäß § 8 des Soldatengesetzes die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.
In das Dienstverhältnis darf bereits nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 SG).

Diese Pflicht gilt auch für Offiziere und Unteroffiziere nach dem Eintritt in den Ruhestand. Soweit ein Offizier oder Unteroffizier sich nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt, liegt ein Dienstvergehen vor (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SG). Dies kann auch dazu führen, dass dem Soldaten die Pension, also  die Ruhestandsbezüge aberkannt werden. 

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalthat mit Urteil vom 31. Januar 2023 (Az: 11 L 2/21) die Berufung eines Soldaten gegen die Aberkennung des Ruhegehalts zurückgewiesen. Der ehemalige Berufssoldat war später noch Bundesbeamter gewesen. Im Disziplinarverfahrens wird dem Beklagten vorgehalten,  bei der Landtagswahl 2016 in Sachsen-Anhalt für die NPD kandidiert und unter seinem Facebook-Profil öffentlich rechtsextremistische Beiträge gepostet zu haben. Bereits durch die Kandidatur für die NPD bei der Landtagswahl 2016 in Sachsen-Anhalt habe er gegen die beamtenrechtliche Kernpflicht zur Verfassungstreue verstoßen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist seit 1988 Soldat und seit 1990 Reservist (Oberstleutnant d.R.) der Bundeswehr in allen Laufbahngruppen. Seiner Einschätzung nach ist das Urteil vor dem Hintergrund, dass zwei Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert sind, problematisch. Dem Bundesverfassungsgericht allein steht die Kompetenz zur Einstufung verfassungswidriger Gruppen zu.

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