Soldatenrecht: Wie wehre ich mich als Soldatin oder Soldat gegen sexuelle Belästigungen ?

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Sexuelle Übergriffe in der Bundeswehr sind immer häufiger Gegenstand diestntlicher  und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Nach dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2018 nehmen sexuelle Belästigungen bei der Bundeswehr deutlich zu  (Anstiegsrate 23 %). 

Im Jahr 2006 wurde das Soldatinnen und Soldatengleichstellungsgesetz erlassen. Nach § 1 Abs. 1 ist jedoch Ziel des Gesetzes, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität für den Dienst als Soldatin oder Soldat zu verhindern oder zu beseitigen. Ob es sich um eine tatsächliche Erhöhung handelt oder ob die vorher schon bestehenden Dunkelzifferfälle seit "Me too" zunimmt, ist nicht sicher feststellbar.

Rechtsanwalt Christian Steffgen ist Oberstleutnant d.R. und hat in über 20 Jahren viele Opfervertretungen erfolgreich geführt. Er bildet sich regelmäßig im Opferrecht fort. Sehr viele Verfahren wurden mit Entschädigungszahlungen für die Opfer beendet. Da er auch Verteidigungen von Soldaten im Sexualstrafrecht führt, kennt er beide Seiten des Verfahrens.

Aus seiner Sicht ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Anwalt und Anzeige der Tat oft entscheidend für den Verfahrensausgang. Die Opfer sollten sich keinesfalls nur auf die Ermittlungen der Vorgesetzten und Strafverfolgungsbehörden verlassen. Aussagen gegenüber Kameradinnen und Kameraden, die oft anstelle des Opfers eine dienstliche Anzeige machen, geben oft für das Verfahren entscheidende Impulse. Umso wichtiger ist die frühzeitige rechtliche Beratung.

Ermittlungsverfahren in Sexualstrafsachen werden häufig mangels Tatnachweis von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Ein Opferanwalt kann Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden halten und sich über die Ermittlungsakte Einsicht in die Vorgänge verschaffen.

Betroffene Soldaten können telefonisch  oder per e-mail eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht war 14 Jahre lang Vertragsanwalt eines der größten Berufsverbände der Bundeswehr.

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