Soll ich einen EU-Führerschein in Deutschland umschreiben ?

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Auch wenn man rechtmäßig einen ausländischen EU-Führerschein erworben hat, fährt immer ein wenig die Angst vor einer Verkehrskontrolle mit. Denn ausgeschlossen ist nicht immer, dass der Polizeibeamte vor Ort aufgrund Unkenntnis der durchaus komplizierten Rechtslage diese falsch einschätzt oder aber auch, weil es "Anweisung von oben" gibt, gegen EU Führerscheintourismus (was immer das im konkreten Fall auch sein mag) vorzugehen.

Deshalb kommt bei vielen die Idee, dass sie den Führerschein, welcher ja nach der Rechtsprechung des EuGH anerkannt werden muss, dann einfach in einen deutschen Führerschein umzuschreiben.

Doch hier ist VORSICHT angebracht:

Führerscheinbehörden sind EU Führerscheine ohnehin ein Dorn im Auge. Die Erfahrung zeigt, dass dort keine Mühen und teileweise auch keine Kosten gescheut werden, EU Führerscheininhabern, trotz Rechtsprechung des EuGH, das fahrerische Leben schwer zu machen. 

Daher wenden die deutschen Führerscheinbehörden oft in bewusster Verdrängung europäischen Rechts gnadenlos die nationale Fahrerlaubnisverordnung FeV und dort § 28 FeV an. Derjenige also, gegen den die FS-Behörde weiterhin aufgrund seiner Vorbelastungen sogenannte Eignungszweifel hat, wird bei einer entsprechenden Vorsprache schlicht auf den EU Führerschein das durchgestrichene "D" aufkleben und somit kann der Betroffene nicht einmal mehr von seiner Behördenfahrt zurück nach Hause fahren, geschweige denn am nächsten Morgen auf die Arbeit.

Daher ist eine Vorsprache bei der Führerscheinbehörde aus tatsächlichen Erfahrungen heraus auch juristisch kaum empfehlenswert.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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