Steilmann SE: Forderungsanmeldung in Insolvenztabelle – Anleger sollten rechtzeitig reagieren

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Am 3. August finden in der Dortmunder Westfalenhalle Gläubigerversammlungen für die drei begebenen Mittelstandsanleihen der Steilmann SE statt. Inhalt der Gläubigerversammlung ist insbesondere die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihe-Gläubiger.

Das 1958 in Wattenscheid gegründete Modeunternehmen Steilmann galt einst als der größte Konfektionär Europas. Am 1. Juni 2016 eröffnete das Amtsgericht Dortmund das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der Steilmann SE, aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (Az.: 251 IN 34/16). Die Steilmann SE hat in den Jahren 2012 bis 2015 drei Mittelstandsanleihen begeben:

  • WKN A1PGWZ; 6,75 Prozent p.a.
  • WKN A12UAE; 6, 75 Prozent p.a.
  • WKN A14J4G; 7 Prozent p.a.

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf rund 88 Millionen Euro. Zunächst sollten Anleger ihre Forderungen spätestens bis zum 23. August beim zuständigen Insolvenzverwalter, Dr. Frank Kebekus, form- und fristgerecht anmelden.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Die Forderungen sollten zeitig beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Es bleibt unwahrscheinlich, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um sämtliche Forderungen zu bedienen. Betroffene sollten deshalb frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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