Stellenabbau in der Ölindustrie - Shell baut 9.000 Jobs ab / BP baut 10.000 Jobs ab

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Eingebrochene Nachfrage, niedriger Ölpreis und immer mehr Erneuerbare zwingen nun auch den britisch-niederländischen Ölriesen Shell zum Umbau.

Shell kündigt einen harten Sparkurs an.

Insgesamt sollen in bis 2021 bis zu 9.000 Arbeitsplätze gestrichen werden.

Im März teilte BP seinen Arbeitnehmern noch ermutigend mit, dass die Jobs in der Corona-Pandemie für die kommenden drei Monate sicher seien.

Nun kommt die Wende.

BP kündigt an jeden 7. Arbeitsplatz abzubauen und damit insgesamt fast 10.000 Arbeitsplätze.

BP mit Sitz in London beschäftigt weltweit 70.000 Arbeitnehmer.

An welchen Standorten die Stellen abgebaut werden, wurde noch nicht entschieden, aber ausschließlich Jobs in der Verwaltung sollen wegfallen.

Überproportional betroffen sei dabei die Führungsebene.

Bis zum Ende des Jahres soll der Stellenabbau vollzogen werden.

Zudem müssen leitende Mitarbeiter auf Gehaltserhöhungen 2020 verzichten.

„Das sind harte Entscheidungen, die wir treffen mussten“, erklärte BP-Chef Looney der Belegschaft.

Er verstehe, welche Auswirkungen das vor allem auf diejenigen habe, die ihren Job verlieren und es tue ihm leid.

In den USA gingen in den vergangenen Monaten zahlreiche junge Fracking-Unternehmen pleite, bei Chevron sind es 6.000, und auch Exxon Mobil kündigte bereits einen weltweiten Stellenabbau in noch unbekannter Höhe an.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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