Steuerbescheid: Was gehört in einen Einspruch?

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Ihr Steuerbescheid weist Fehler auf, und Sie möchten sich hiergegen wenden? Dies bedeutet, dass Sie sich schriftlich an das Finanzamt wenden müssen oder eben dort direkt vorstellig werden und den Schriftsatz praktisch dort zur Niederschrift erklären.

Das Schreiben, das Sie an das Finanzamt schicken, ist ein Einspruch. Sie sollten das Schreiben am besten auch so benennen.

Insgesamt müssen Sie auf folgende Formalien achten:

1. Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Steuernummer und die Steuer-Identifikationsnummer an. Sollten Sie verheiratet sein, geben Sie am besten von beiden Eheleuten die Steuer-Identifikationsnummer an.

2. Zusammenveranlagte Ehepartner erhalten einen gemeinsamen Einkommensteuerbescheid. Eigentlich handelt es sich um zwei Steuerbescheide, die in einem Steuerbescheid zusammengefasst werden. Es sollten deshalb beide Ehepartner gemeinsam Einspruch einlegen. Das heißt, dass auch beide Ehepartner unterschreiben müssen.

3. Sie müssen unbedingt angeben, gegen welchen Bescheid Sie Einspruch einlegen wollen. Dies kann z.B. der Einkommensteuerbescheid 2011 sein oder aber der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung 2011. Welchen Bescheid Sie anfechten wollen, können Sie dem Bescheid selbst entnehmen, dort steht es in der Regel rechts oben groß, um welchen Bescheid es sich handelt.

4. Schreiben Sie in den Text am besten hinein, dass Sie gegen alle in dem Bescheid getroffenen Feststellungen und Nebenbestimmungen Einspruch einlegen. So stellen Sie sicher, dass alle Regelungen in dem Bescheid angefochten werden. Denn in dem Bescheid werden z.B. beim Einkommensteuerbescheid nicht nur die Einkommensteuer festgesetzt, sondern auch der Solidaritätszuschlag, möglicherweise die Kirchensteuer und darüber hinaus manchmal auch andere Nebenbestimmungen wie z.B. ein Verspätungszuschlag.

5. Bitte sorgen Sie dafür, dass das richtige Finanzamt angeschrieben wird. Zuständig für Ihren Einspruch ist das Finanzamt, welches den Steuerbescheid erlassen hat. Welches Finanzamt Ihr Adressat ist, entnehmen Sie bitte dem Bescheid selbst. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwischenzeitlich umgezogen sind und eigentlich ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wäre.

Bitte beachten Sie, dass bei sogenanntem Grundlagenbescheid dieser angefochten werden muss. Das sind z.B. Bescheide über Beteiligungen oder bei Erbengemeinschaften.

6. In jedem Fall muss aus Ihrem Schreiben hervorgehen, dass Sie Einspruch einlegen wollen, dass sich der Bescheid ändert.

7. Dann sollten Sie Ihren Einspruch noch begründen. Nur so wird das Finanzamt in die Lage versetzt, überhaupt zu wissen, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Das Finanzamt muss zwar von sich aus den Fall vollständig überprüfen, dies geschieht jedoch in der Regel nicht in der Intensität, dass ein entsprechender Fehler vom Finanzamt bemerkt werden würde.

Bitte beachten Sie die Einspruchsfrist, diese beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Bekanntgabe des Bescheides. Dies ist in der Regel drei Tage nach Aufgabe zur Post, es sei denn, dass der Bescheid per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde übermittelt wurde. Wenn also das Finanzamt den tatsächlichen Nachweis hat, wann Ihnen der Bescheid zugegangen ist, beginnt die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat von dem Tag an, an dem Ihnen der Bescheid zugegangen ist. Sie endet dann einen Monat später, nicht aber auf einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag. Bitte reichen Sie Ihren Einspruch vorsorglich nicht auf dem letzten Tag ein, da die Berechnung der Einmonatsfrist kompliziert sein kann, wenn Wochenenden oder Feiertage dazwischen liegen.


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