Steuertsunami: Airbnb-Vermieter erleiden, was Bitcoin-Profiteuren droht

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Wie die Wirtschaftswoche vor kurzem vermeldete, hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn eine Gruppenanfrage in die irische Metropole Dublin an den Europa-Sitz von Airbnb versendet. Ziel der Finanzverwaltung ist es, die Herausgabe der Daten tausender bislang im Einzelnen unbekannter Airbnb-Vermieter in Deutschland zu erlangen, damit diese steuerstrafrechtlich „nachbehandelt“ werden können.

Was ist im Einzelnen passiert?

Die Gruppenanfrage wurde vom Hamburger Finanzsenat auf den Weg gebracht.

Sie dient dazu, verschiedene Ermittlungen aufzunehmen, um herauszufinden, welche in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen hinter dem Angebot von Ferienwohnungen auf Airbnb stehen und die ordnungsgemäße Besteuerung der so erzielten Einkünfte der letzten Jahre sicherzustellen.

Die Folgen eines solchen Auskunftsersuchens können unschwer am Beispiel der USA nachvollzogen werden. Vorreiter dort war der New Yorker Staatsanwalt, der Airbnb bereits 2013 zur Herausgabe der Daten von rund 15 000 Nutzern zwang, um von gewerbsmäßigen Vermietern die gesetzliche Hotelsteuer einzutreiben.

Ähnlich lief es in der jüngeren Vergangenheit dann auch schon in Bezug auf Bitcoin-Profiteure:

Die in den USA zuständige Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS), hatte kürzlich vor dem Nordkalifornischen Bezirksgericht durchgesetzt, dass die Kryptowährungsbörse „Coinbase“ verpflichtet wurde, Daten von rund 13.000 Kunden an die Steuerbehörde herauszugeben.

Ähnlich wie bei dem Auskunftsersuchen des BZSt war Auslöser für diese Aktion, dass Bitcoin-Profiteure ihre Einnahmen dem US-amerikanischen Fiskus nicht offengelegt hatten und dieser sich gezwungen sah, zu handeln (Näheres dazu auch im Artikel vom 27.02.2018 unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bitcoin-co-warum-es-so-riskant-ist-dem-finanzamt-kryptogewinne-nicht-offenzulegen_129246.html).

Bereits jetzt ist klar, dass ertappten Vermietern empfindliche Strafen wie eine Steuernachzahlung für die letzten mindestens fünf Jahre zuzüglich sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr (!) und ggf. zusätzliche Geldstrafen bei illegaler Vermietung drohen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Vermieter völlig straffrei aus dieser Situation herauskommen, wenn deren Daten erst einmal bei ihrem Wohnsitzfinanzamt angekommen sind, ist gering. Immerhin drohen selbst in Fällen misslungener Selbstanzeigen noch gravierende Strafen. Insbesondere für Beamte und Richter – gleichgültig, ob noch aktiv oder bereits im Ruhestand – kann dies erhebliche karriere- oder auch vorsorgeschädliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zudem vererben sich unterlassene Steuererklärungspflichten 1:1 auf den Erben, der dann diese Pflicht übernimmt. Dies gilt auch dann, wenn dieser ursprünglich mit dem Vorgang gar nichts zu tun hatte und ggf. auch nichts davon weiß oder erst nachträglich davon erfährt.

Diese Situation ist mit der der Bitcoin-Profiteure, die ihre Gewinne beim Finanzamt noch immer nicht erklärt haben, direkt vergleichbar.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Joerg Andres, Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf und Buchautor, kommentiert das aktuelle Geschehen:

„Die Parallelen zwischen den Airbnb-Vermietern und den Bitcoin-Profiteuren sind offensichtlich. Beide haben sich geraume Zeit in Sicherheit gewähnt und gehofft, dass die Nichterklärung von Gewinnen den Finanzämtern auf Dauer verborgen bleiben wird.

Die Realität indes sieht anders aus.

Gerade die Auskunftsersuche an ausländische Behörden sind geeignet, vermeintlich unzugängliche Datenquellen schnell und umfassend zu erschließen. Wer es bis jetzt noch versäumt hat, in der Vergangenheit erzielte Gewinne nachzuerklären, hat jetzt noch ein paar Wochen oder Monate Zeit dazu. Wer auch diese Chance ungenutzt verstreichen lässt, darf sich nicht wundern, wenn es dann für eine strafbefreiende Selbstanzeige bereits zu spät ist.“

Alle wichtigen Informationen zu den steuerstrafrechtlichen Risiken sowie ein Gesamtüberblick zu allen steuerlich relevanten Themen zur teilweise noch unbekannten Kryptowährungsbesteuerung sind in dem neuen Buch „Steuertsunami Bitcoin“ von Prof. Dr. Joerg Andres und Michael Huss enthalten, das seit April 2018 im Handel als E-Book und auch als Printausgabe erhältlich ist.

Bereits nach weniger als 4 Wochen ist „Steuertsunami Bitcoin“ bei Amazon zeitweilig bis unter die Top 2 im Bereich E-Books Steuern vorgestoßen. Das zugehörige Hörbuch wird voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2018 erscheinen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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