Streit vermeiden mit einer Trennungsvereinbarung

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Zerbricht eine Beziehung, belastet das alle Beteiligten enorm: gemeinsame Kinder, gemeinsame Immobilie, gemeinsamer Haushalt mit Auto und Haustier. Viele Verflechtungen verhindern das einfache Gehen getrennter Wege. Eine Trennungsvereinbarung hilft in dieser schwierigen Phase und kann durch Streitvermeidung sogar dafür sorgen, nach einer Trennung wieder auf den gemeinsamen Weg zurückzufinden.

Klarheit bereits im Trennungsjahr schaffen

Die Trennungsvereinbarung ist insbesondere für verheiratete Paare in der Zeit bis zu einer beabsichtigten Scheidung hilfreich. Denn in der Regel kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Eine Trennungsvereinbarung hilft, dieses Trennungsjahr zu überbrücken und dabei zugleich die Scheidung vorzubereiten oder sogar zu vermeiden.

Kinder: Umgang und Unterhalt regeln

Dringend zu klärende Fragen ergeben sich oft zur künftigen Erziehung gemeinsamer minderjähriger Kinder. Eine Trennungsvereinbarung kann das damit verbundene Konfliktpotenzial durch klare Regeln entschärfen. Die Partner können insbesondere festlegen, bei wem die Kinder leben sollen, wer sie betreut und wann und wie der andere Partner sein Umgangsrecht ausüben darf. Möglich ist dabei auch bereits die Vereinbarung des sogenannten Wechselmodells, bei dem beide Partner die Kinder in annähernd gleichem Umfang betreuen. Genaue Vereinbarungen verhindern in jedem Fall Streit, der gerade erst aufgrund unklarer Absprachen entsteht. Das dient insbesondere dem Wohl der Kinder.

Die Ausgestaltung der Betreuung entscheidet auch über den Kindesunterhalt. Bleiben die Kinder bei einem Partner, leistet dieser ihn durch die persönliche Betreuung. Der die Kinder nicht betreuende Partner leistet ihn in Geld als sogenannten Barunterhalt. Beim Wechselmodell gibt es diese relativ einfache Aufteilung nicht, wobei eine Trennungsvereinbarung ebenfalls helfen kann. Im Übrigen kann diese auch den Trennungsunterhalt regeln. Auf diesen hat ein Ehepartner Anspruch gegenüber dem leistungsfähigeren Ehepartner während des Trennungsjahres.

Wohnung und Haushalt: Nutzung und Kosten klären

Vereinbaren lässt sich auch, wer in der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus bleiben und wer daraus ausziehen soll. Nicht immer ist Paaren eine solche räumliche Trennung aber überhaupt möglich. Dann kann die Trennungsvereinbarung auch das Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung regeln. Das kann insbesondere die Einhaltung des Trennungsjahrs erleichtern. Klären lässt sich zudem bereits auch mit Blick auf eine mögliche Scheidung, wer welche Haushaltsgegenstände erhält. Zu diesen zählen neben dem Auto auch gemeinsame Haustiere.

Wichtige Antworten kann die Vereinbarung zudem auch auf finanzielle Fragen geben, wer in welchem Umfang die Kosten für das Wohnen und damit insbesondere die Miete und die Nebenkosten trägt. Entsprechendes gilt bei einer gemeinsam erworbenen Immobilie hinsichtlich der Kreditraten. Werden diese nicht ordentlich bedient, droht sonst eine für beide Partner im Vergleich zum geplanten Verkauf regelmäßig nachteiligere Zwangsvollstreckung.

Dies sind nur einige Aspekte, die Partner unmittelbar nach einer Trennung mit anwaltlicher Hilfe einvernehmlich regeln können, um belastende Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.


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