Sturz im Krankenhaus - 4.500 € Schmerzensgeld

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Der Fall:

Im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts unserer Mandantin versäumte der zuständige Pfleger, die Bremsen des Duschstuhls anzuziehen. Ohne seinen Fehler zu bemerken, verließ der Pfleger den Duschraum. Bei dem Versuch unserer Mandantin, den Schwesternruf zu betätigen, bewegte sich der Duschstuhl, unsere Mandantin stürzte und konnte erst nach längerer Zeit durch Rufen auf sich aufmerksam machen.

Bei dem Sturz zog unsere Mandantin sich eine Schulterblatt- und eine Rippenserienfraktur zu. Die Schulterblattverletzung wurde jedoch lediglich als „Prellung“ bewertet. Nachdem unsere Mandantin wegen anhaltender Schmerzen anderenorts erneut stationär aufgenommen und die Scapulafraktur diagnostiziert worden war, erfolgte eine weitere Krankenhausbehandlung über einen Zeitraum von zwei Wochen. Insbesondere bedurfte es der Ruhigstellung der Schulter.

Durch die verzögerte Diagnose der Schulterblattfraktur litt unsere Mandantin drei Wochen lang unter unnötigen Schmerzen. Darüber hinaus hat sich die Schmerzerkrankung unserer Mandantin dauerhaft verschlimmert. Sie ist seit der fehlerhaften Behandlung weiterhin auf Fentanyl-Pflaster angewiesen. Mittlerweile wurde bei unserer Mandantin ein GdB von 90 (vorher 80) festgestellt.

Unser Tipp:

Ausnahme von der Beweislastregel

Grundsätzlich muss der Patient Behandlungs- und Pflegefehler beweisen.

Im vorliegenden Fall war ausschlaggebend, dass eine Pflichtverletzung des Pflegepersonals zu dem Sturz und den daraus resultierenden Verletzungen unserer Mandantin geführt hat.

Stürze in Pflegeheimen oder Krankenhäusern, die sich im Rahmen einer Pflegemaßnahme ereignen, zählen zu den sogenannten voll beherrschbaren Risiken. In diesen Fällen greift die gesetzliche Vermutung des § 630h BGB, dass der Schadenseintritt auf einen Fehler des Behandlers zurückzuführen ist.

Sturzprotokoll

Die Sturzgefährung eines Patienten wird üblicherweise bei der Aufnahme eingeschätzt, so dass gezielte Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen getroffen werden können.

Kommt es dennoch zum Sturz, erstellt das Pflegepersonal ein Sturzprotokoll. Patienten und Pflegeheimbewohner sollten sich eine Kopie aushändigen und etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten sofort korrigieren lassen bzw. ein eigenes Protokoll fertigen.



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